Schlagwort: Bernhard Orlik
Hauptversammlungen: „Die perfekte Durchführungsform finden"
Zusammen haben sie mehr als 1500 Hauptversammlungen besucht. Sie leitet das HV-Geschäft für Kontinentaleuropa bei Computershare, er war bis vor kurzem der Geschäftsführer einer...
Bernhard Orlik schließt sich Computershare an
Viele hatten es vermutet, jetzt ist es amtlich: Bernhard Orlik schließt sich Computershare an. Wie in einer Presseerklärung am Donnerstag verlautbart wurde, wird er...
Virtuelle HV auch 2022: Das sagen die Experten zur Entscheidung
Der Bundestag hat in einer Sondersitzung die Regelungen für virtuelle Hauptversammlungen, die wegen der Corona-Pandemie beschlossen wurden, bis Ende August 2022 verlängert. Ziel ist...
Ein Plädoyer für die Hauptversammlung der Zukunft
Wer im Duden unter dem Stichwort „virtuell“ nachblättert, der wird dort folgende Beschreibung finden: „nicht echt, nicht in Wirklichkeit vorhanden, aber echt erscheinend“. Wieso...
Die Digitalisierung hält Einzug
GoingPublic im Interview mit Stephan Däschler, Peter List, Bernhard Orlik und Klaus Schmidt zum Thema coronabedingte Digitalisierung.
Meine Herren, seit rund einem halben Jahr finden...
Ja oder Nein - das ist hier die Frage
Was früher eher die beachtete Ausnahme war, gehört heute fast schon zum Alltag:
Die Verwaltung schlägt der Hauptversammlung vor, einzelne Mitglieder von Vorstand oder...
Genehmigtes Kapital mit Bezugsrechtsausschluss
Am 5. Juli 2011 hat das OLG Frankfurt in einem Urteil eine bereits im Jahr 2005 ergangene Entscheidung des BGH (II ZR 90/03) fortgeführt. In der sogenannten Mangusta/Commerzbank I-Entscheidung des BGH legte dieser fest, dass der Vorstand einer Aktiengesellschaft nach Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Anwendung des Bezugsrechtsausschlusses der Aktionäre über die Einzelheiten seines Vorgehens auf der nächsten ordentlichen HV zu berichten sowie Rede und Antwort zu stehen hat.
Gläubigerversammlung vs. Erörterungs- und Abstimmungstermin
Der Begriff „Gläubigerversammlung“ ist eigentlich nur ein Sammelbegriff. Genau genommen sind mindestens drei Arten von Gläubigerversammlungen zu unterscheiden.