Die MorphoSys AG (FSE: MOR; Prime Standard Segment, TecDAX; OTC: MPSYY) klagt aufgrund einer angeblichen Patentverletzung gegen die Biotech-Firmen Janssen Biotech und Genmab A/S. Die Klage wurde in den USA beim US District Court (Bundesbezirksgericht) in Delaware eingereicht und betrifft das US-Patent mit der Nummer 8,263,746. Dieses Patent von MorphoSys beschreibt und beansprucht Antikörper mit bestimmten Eigenschaften, die an den CD38-Antikörper binden.

Mit seiner Klage beansprucht MorphoSys demnach Entschädigung für die patentverletzende Herstellung, Verwendung und Verkauf von Janssens und Genmabs Antikörper „Daratumumab“, der gegen CD38 gerichtet ist. Janssen und Genmab haben kürzlich die Zulassung der US-Behörde FDA für „Daratumumab“ erhalten und vermarkten das Produkt in den USA unter dem Handelsnamen Darzalex. MorphoSys wiederum will seine klinische Entwicklung von MOR202, seines eigenen humanen CD38-Antikörpers zur Behandlung von Krebs, einschließlich des multiplen Myeloms, unverändert fortsetzen.

MorphoSys hat mit seiner HuCAL-Technologie eine erfolgreiche Antikörper-Bibliothek für die Pharma-Industrie entwickelt. Durch den Einsatz dieser und weiterer firmeneigener Technologien gilt MorphoSys heute als Marktführer im Bereich therapeutischer Antikörper, einer der am schnellsten wachsenden Medikamenten-Klassen der Humanmedizin. Gemeinsam mit Pharma-Partnern hat MorphoSys eine therapeutische Pipeline mit mehr als 100 Antikörper-basierten Medikamenten-Kandidaten unter anderem zur Behandlung von Krebs, rheumatoider Arthritis und Alzheimer aufgebaut.

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