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Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben sich kurzfristig auf Änderungen bei Frage- und Antragsrechten von Aktionären bei virtuellen Hauptversammlungen im Rahmen der COVID-Gesetzgebung geeinigt. Diese sollen bereits Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

Wie die CDU/CSU-Fraktion mitteilte, sollen im Rahmen des Gesetzes zur Verkürzung der Restschuldbefreiung auch Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung geändert werden. Diese Änderungen, die die Frage- und Antragsmöglichkeiten betreffen, sollen bereits zu Beginn des Jahres 2021 gelten.

Die Regierungsparteien planen, dass aus der im COVID-Gesetz vorgesehenen Fragemöglichkeit der Aktionäre ein Fragerecht werden soll. Fragen sollen statt bisher zwei Tage bis zu einem Tag vor der Hauptversammlung eingereicht werden können. Dem Vernehmen nach soll zudem für Anträge eine Antragsfiktion gelten, das heißt eingereichte Anträge werden als gestellt betrachtet. Die Änderungen sollen in der kommenden Woche beschlossen und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Ab Veröffentlichung ist eine einmonatige Übergangsfrist vorgesehen.

Das Deutsche Aktieninstitut kritisiert die Neuerungen. „Obwohl die deutschen Unternehmen mit einer sich verschärfenden Pandemie kämpfen, greifen die Koalitionsparteien ohne Not in die gerade erst verlängerten Regeln zur virtuellen Hauptversammlung ein“, erklärt Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „In einer Nacht- und Nebel-Aktion werden die Regeln zur virtuellen Hauptversammlung für das kommende Jahr geändert. Diese Vorgehensweise schafft nicht nur Verunsicherung bei der komplexen Planung von Hauptversammlungen. Sie führt auch zu Rechtsunsicherheiten bei den Unternehmen, die bereits Ende Januar ihre Hauptversammlungen abhalten.“

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GoingPublic Redaktion / iab