Selbstbehalt und Haftungsbeschränkungen

Der Unternehmenskaufvertrag sieht bei Abschluss einer Käufer-Police regelmäßig niedrigere Haftungshöchstgrenzen vor als ohne Abschluss einer Gewährleistungsversicherung. Diese betragen etwa 1% des Unternehmenswertes (Enterprise Value). Die über die Haftungshöchstgrenze bis zur Deckungssumme hinausgehende Haftung wird vom Versicherer getragen. Die Haftungshöchstgrenze im Unternehmenskaufvertrag entspricht i.d.R. dem Selbstbehalt des Erwerbers in der Käufer-Police der Versicherung. Der Selbstbehalt ist für den Versicherer von besonderer Bedeutung, da er den Veräußerer zur Abgabe richtiger Gewährleistungen und den Käufer zur Durchführung einer sorgfältigen Due Diligence anreizt.

Management-Garantien

Zunehmend fordern Finanzinvestoren auch vom Management die Abgabe von eigenständigen operativen Garantien. Dies gilt sowohl für Fälle, in denen Finanzinvestoren auf Erwerber-Seite auftreten, als auch für solche, in denen sie sich auf Veräußerer-Seite befinden. Auch für diese Garantien, die regelmäßig in einem eigenständigen Dokument abgegeben werden, gibt es immer häufiger Stapled Insurances. Das Garantiedokument wird ebenfalls im Vorfeld abgestimmt und in den Datenraum eingestellt. Die Haftung des Managements geht allerdings in der Regel nur bis zur Höhe einer eigenen Beteiligungsquote am Target. Für eine Haftung, die über die eigene Beteiligungsquote hinausgeht, lässt sich das Management regelmäßig im Innenverhältnis vom Verkäufer freistellen.

 Kurzvita

Dr. Volker Land ist Partner von White & Case LLP. Er berät bei M&A-Transaktionen sowie bei Fragen des Gesellschafts- oder Kapitalmarktrechts.

Der Artikel erschien zuerst in der Dezember-Ausgabe des GoingPublic Magazins.

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