Die Einbeziehungsfolgepflichten für Aktien und Anleihen umfassen insbesondere die Übermittlung eines Jahresabschlusses/Lageberichts innerhalb von sechs Monaten und eines Halbjahresabschlusses/Zwischenlageberichts innerhalb von vier Monaten sowie die laufende Übermittlung eines Unternehmenskalenders und eines Unternehmenskurzportraits.

Die gelisteten Unternehmen unterliegen außerdem der EU-MAR und sind somit zur Ad-hoc-Publizität verpflichtet. Sie müssen Insiderlisten führen und Geschäfte von Führungskräften mitteilen.

Bedeutsam ist, dass bei Emittenten mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat die Abschlüsse und Lageberichte entweder gemäß den nach der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) oder gemäß dem nationalen Recht des Sitzstaates des Emittenten aufgestellt werden können.

Capital Market Partner 

Das neue Marktsegment unterscheidet sich deutlich vom bisherigen Entry Standard durch eine stärkere Regulierung in Teilbereichen und die hervorgehobene Rolle des sog. Deutsche Börse Capital Market Partners, die verpflichtende Erstellung von Research Reports und bei prospektpflichtigen öffentlichen Angeboten die unterstützende Rolle der Zeichnungsfunktionalität DirectPlace.

Wesentliches Element ist die verpflichtende Zusammenarbeit der Emittenten mit einem sog. Deutsche Börse Capital Market Partner, der bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen muss und der die Eignung des Unternehmens für das Segment im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung durchführt und das Unternehmen auch nach dem Börsengang betreut.

Research Reports

Zu den Zugangs- und Folgepflichten zählen – und auch das ist neu – obligatorische Research-Berichte, die von der Deutschen Börse als „Grundversorgung“ in Auftrag gegeben werden und die Liquidität sowie die Visibilität gegenüber Investoren verbessern sollen. Die Reports müssen auf der Internetseite der Deutschen Börse veröffentlicht werden. Die Research Reports sind verpflichtend vorgesehen, um Investoren eine bessere Bewertung der Wertpapiere zu ermöglichen. Es wird sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Research für alle Unternehmen im KMU-Segment bereitgestellt.

Das qualitative Research ist initial ca. acht bis zehn Seiten lang und enthält insbesondere eine Einschätzung des Analysten zum Geschäftsmodell und der Wettbewerbspositionierung und wird zwei Mal jährlich aktualisiert. Das quantitative Research hat einen Umfang von zwei Seiten und wird täglich vollelektronisch erstellt. Die Research Reports werden keine Anlageempfehlung enthalten und ersetzen kein weiterführendes Research, das von Emittenten beauftragt werden kann.

Übergangsvorschriften 

Der Entry Standard wird mit Ablauf des 28. Februar 2017 eingestellt und alle Unternehmen des Entry Standards zum 1. März 2017 in das Basic Board einbezogen. Unternehmen im derzeitigen Entry Standard haben im Rahmen einer sog. „Grandfathering“-Regelung bis zum 24. März 2017 die Möglichkeit, unter vereinfachten Einbeziehungsvoraussetzungen in das neue Segment einbezogen zu werden.

Fazit

Die Einführung des neuen KMU-Segments ist sehr zu begrüßen. Es orientiert sich bereits jetzt an den MiFID-II-Vorgaben für zertifizierte „SME-Growth Markets“, um auch den zukünftigen Anforderungen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Europäischen Union zu entsprechen. Der Deutschen Börse ist es gelungen, mit dem neuen Segment den Wünschen von Marktteilnehmern und Politik nachzukommen und dem KMU-Segment neue Impulse zu geben. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, wie dieses Segment von den Marktteilnehmern angenommen wird und sich in der Praxis bewährt. Die ersten Reaktionen des Marktes und der Medien sind positiv und es bleibt nur, dem neuen Segment „Scale“ viel Erfolg zu wünschen.

Der Artikel erschien zuerst in der Februar/März-Ausgabe des GoingPublic Magazins.

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