However beautiful the strategy, you should occasionally look at the results“
Gerade an der Börse hat die Devise Winston Churchills eine sehr große Bedeutung. Bewertet wird die Aussicht, inwiefern sich die Strategie eines Emittenten wirtschaftlich erfüllen wird. Dazu ist es sinnvoll die Strategie in Kennzahlen zu verdichten. Der Emittent wird in Zukunft entscheiden müssen – aber auch entscheiden könnenob und in welcher Detaillierung Quartalszahlen die richtige und verlässliche Botschaft vermitteln oder ob qualitative Erläuterungen geeigneter sind, um die Perspektive des Emittenten darzustellen.

Angesichts der heterogenen Ansprüche auf der Kapitalseite sind alle Ansätze vertretbar, von der reinen Beschreibung bis hin zum herkömmlichen vollständigen Quartalsbericht. Die „number crunchers“ der Buyside werden auch weiterhin die fünfte Nachkommastelle in ihren Modellen diskutieren wollen, während die langfristigen Value-Investoren ohnehin vor allem auf den Jahres- und Halbjahresbericht schauen. Sell-Side-Analysten können mit der sparsamen Veröffentlichung von Kennzahlen künftig ihr Können zeigen, das sich dann in echten Schätzungen offenbart. Es obliegt dem Emittenten, sich an seiner Kernzielgruppen und dessen spezifischen Bedürfnissen zu orientieren.

MiFID II: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Emittenten mit einer langfristigen IR-Strategie werden nicht umhin können, sich schon jetzt mit den Auswirkungen der Richtlinie MiFID II* zu beschäftigen. Denn durch die Regulierung von Research und Corporate Access ist zu erwarten, dass Asset Manager ihre Ausgaben für Research gesondert budgetieren und dabei gleich reduzieren. Aller Dementis zum Trotz werden Broker dies zum Anlass nehmen, ihr Angebot an Coverage und Corporate Access einzuschränken. Besonders kleinere Emittenten mit geringeren Handelsvolumen wird dies in Zukunft noch stärker betreffen als es jetzt ohnehin schon der Fall ist. Der Wettbewerb um Kapital nimmt nochmals zu.

Diese Entwicklung birgt Chancen für den IRO, eine aktivere Rolle einzunehmen. Durch präzises Investor Targeting, direkte Ansprache relevanter Gesprächspartner und eine nachhaltige Beziehungspflege wird er den Zugang zu Investoren immer mehr selbst steuern. Aus Corporate Access, bei dem der Emittent Teil des Broker-Angebots an die Investment-Community ist, kann „Investor Access“ werden, also das aktive Beziehungsmanagement mit relevanten Kapitalgebern.

Fazit
Die zahlreichen regulatorischen Änderungen aus dem Herbst 2015 sind – selbst zusammengenommen – in ihrem Effekt nicht vergleichbar mit den Gesetzen TransPuG und BilMoG. Aber genau darin liegt die Chance für Investor Relations. Die starren Regeln, nach denen bisher kommuniziert werden musste, sind für die Quartalsberichterstattung aufgeweicht. Es liegt nun an jedem IRO, das Beste daraus zu machen.

Name des Regelwerks in Kraft bzw. umzusetzen ab Änderung für IRO
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen 1. Mai 2015 Berichtspflicht ab Geschäftsbericht für das Kalenderjahr 2015
Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie z. T. 26. November 2015z. T. 1. Januar 2016z.T. tba z.B. Stimmrechtsmitteilungen im neuen Format, Wegfall der Quartalsberichterstattung
Aktienrechtsnovelle 2016 31. Dezember 2015 z.B. Verschiebung der Fälligkeit der Dividende
EU-Marktmissbrauchsverordnung 2. Juli 2014, im Wesentlichen gültig ab dem 3. Juli 2016 z.B. Änderungen bei der Ad hoc-Publizität, bei den Insider-Listen und den Directors‘ Dealings
EU-Aktionärsrechterichtlinie Umsetzung in Deutschland voraussichtlich ab Mitte 2017 z.B. Hauptversammlungskompetenz für die Organvergütung („Say on Pay“), Kontrolle von Transaktionen mit nahestehenden Personen
MiFID II Umsetzung in Deutschland ab dem 3. Januar 2017* Auswirkungen auf Corporate Access und Field Trips sind zu erwarten

* Anm.d. Redaktion: MiFID II wurde von der EU-Kommission auf den 3.Januar 2018 verschoben

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