Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 12.November eine Neuregelung der Quartalsberichterstattung beschlossen.

Der Wortlaut entspricht der vom DIRK vorgeschlagenen Formulierung  der „Initiative Flexibilisierte Quartalsberichterstattung“. 

Der Verband sehe sich in der Pflicht, allen Beteiligten – Emittenten und Zielgruppen gleichermaßen – zu verdeutlichen, dass

die verabschiedete Formulierung lediglich den Mindeststandard für Quartalsmitteilungen im Prime Standard definiert,
die Veröffentlichung vollumfänglicher Quartalsberichte zwar weiterhin möglich, aber nach ganz überwiegender Auffassung nicht zielführend ist, und
es darauf ankommen wird, die nunmehr gewonnene Flexibilität zu nutzen, um in der Praxis Standards zu entwickeln, die den Ansprüchen einer möglichst breiten Mehrheit der Stakeholder gerecht wird.

In einer Arbeitsgruppe arbeitet der DIRK weiterhin an einer Flexibilisierung der Quartalsberichte – dies war auch Thema der DIRK-Mitgliederversammlung  Anfang November. 

 

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