Am 3. März 2013 hat das Schweizer Stimmvolk mit einer Mehrheit von rund 68% der sogenannten Abzocker-Initiative von Thomas Minder zugestimmt. War bereits der Umfang der Zustimmung imposant, ist es noch bemerkenswerter, dass auch alle 26 Kantone der Vorlage zugestimmt haben. Dies war vorher erst in zwei Abstimmungen 2005 und 1993 der Fall. Zwar wurde die Initiative als Mittel zur Stärkung der Aktionärsdemokratie verkauft, die hohe Zustimmung allerdings scheint eher ein Resultat der allgemeinen Verstimmung im Volke über unvernünftig hohe Managerlöhne zu sein.

Während die Initiative in vielen Punkten legitime Corporate-Governance-Aspekte aufgreift und eine verbesserte Transparenz sowohl bei Hauptversammlungen wie auch in der jährlichen Berichterstattung zum Ziel hat, wurde von der Stimmbevölkerung vor allem die Hoffnung gewichtet, in Zukunft einen größeren Einfluss auf die Vergütungen der Top-Manager nehmen zu können. Dies vor allem mit dem Mittel der bindenden Abstimmung an der Hauptversammlung über die Vergütung von Aufsichtsrat und Geschäftsleitung und nicht nur wie anhin konsultativ. Gerade dieser Aspekt wird allerdings sowohl von Seiten der Befürworter als auch der Gegner der Initiative eher bezweifelt. Diese Tatsache wird von der voraussichtlich im Herbst 2013 zur Abstimmung kommenden Initiative 1:12 der Jungsozialisten unterstrichen. Diese Initiative soll verbindlich machen, dass der höchste Lohn in einem Unternehmen nicht um mehr als das Zwölffache über dem des tiefsten Lohnes liegt. Darüber hinaus wird von gewissen Kreisen weiterhin laut über eine spezielle Bonussteuer nachgedacht. Das verdeutlicht, dass derzeit alle Themen, welche eine Beschneidung der Verdienstmöglichkeiten von Top-Managern zum Ziel haben, auf fruchtbaren Boden fallen.

Da die Umsetzung der Minder-Initiative auf Gesetzesstufe bis zum 3. März 2014 abgeschlossen sein muss, werden die neuen Bestimmungen wohl frühestens für das Geschäftsjahr 2015 gelten und die Statuten der Gesellschaften frühestens an der Generalversammlung 2015 anzupassen sein. Betroffen von der Minder-Initiative sind in erster Linie die rund 300 Aktiengesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die an einer Börse in der Schweiz oder im Ausland kotiert sind. Die gegen 100.000 nicht notierten, aktiven schweizerischen Aktiengesellschaften sowie die ausländischen Gesellschaften mit Notierung in der Schweiz sind nicht betroffen.

Während auf die Rechtsabteilungen der betroffenen Firmen für die notwendigen Anpassungen der Statuten ein großer Arbeitsaufwand zukommt, dürften sich für die Investor-Relations-Abteilungen die Änderungen im Rahmen halten. So ist zu hören, dass selbst in den Investoren-Meetings, die nach dem 3. März 2013 stattgefunden haben, keine oder nur wenige Fragen dazu gestellt wurden. Dies dürfte zum einen damit zu tun haben, dass institutionelle Anleger die Situation differenzierter betrachten als Kleinanleger, und zum anderen auch damit, dass unvernünftig hohe Managerlöhne eben auch nur in einer Handvoll Unternehmen ein wirkliches Ärgernis darstellen.

Daneben ist zu bemerken, dass bereits in den vergangenen Jahren die Anforderungen an die Corporate Governance börsennotierter Unternehmen ständig gestiegen sind und sich die Investor-Relations-Abteilungen schon länger intensiv mit diesen Themen auseinandergesetzt haben. Dies vor allem auch in einem deutlich breiteren Spektrum, als es die Minder-Initiative nun verlangt, stellt doch die Vergütungspolitik nur eines der diversen Themenfelder dar.

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