Dr. Martin Bouchon, LL.M. (London), Partner, Bouchon & Hemmerich Partnerschaft von Rechtsanwälten

Am 6. Februar 2012 teilte die Deutsche Börse AG mit, dass es zu massiven und häufigen Verdachtsfällen auf Marktmanipulation gekommen ist und sie daher plane, das First Quotation Board zu schließen und die Regelungen des Entry Standards zu verschärfen. Das Open Market Rundschreiben Nr. 02/12 vom 5. April 2012 präzisiert nunmehr diese bereits angekündigten Maßnahmen und schafft Klarheit.

Schließung des First Quotation Boards

Gemäß dem Open Market Rundschreiben Nr. 02/12 wird das First Quotation Board zum 15. Dezember 2012 geschlossen. In Zukunft wird es im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse neben dem Entry Standard nur noch das sogenannte Quotation Board geben. In dieses sollen ab dem 1. Oktober 2012 neben Anleihen und Fonds nur noch Aktien und Aktien vertretende Zertifikate einbezogen werden, die ein Listing an einem anderen von der Deutsche Börse AG anerkannten in- oder ausländischen börsenmäßigen Handelsplatz haben.

Die neuen Regeln für den Entry Standard

Die Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Unternehmens in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse werden ab dem 1. Juli 2012 um die folgenden Punkte erweitert:

  • Die Einbeziehung in den Entry Standard wird ein öffentliches Angebot und damit einen gebilligten Wertpapierprospekt voraussetzen. Dieses Erfordernis gilt nicht für bereits im Entry Standard gelistete Unternehmen sowie für Unternehmen, die vom regulierten Markt in den Entry Standard wechseln und in der Vergangenheit nachweislich ihre Berichtspflichten erfüllt haben. Unternehmen, die derzeit im First Quotation Board gelistet sind, sollen ohne ein öffentliches Angebot in den Entry Standard wechseln können, wenn sie einen Wertpapierprospekt erstellt haben, der nicht älter als 18 Monate ist.
  • Der Einbeziehungsantrag wird von einem Handelsteilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt werden, der die Kapitalmarktreife nachzuweisen hat.
  • Der Emittent muss mindestens zwei Jahre als Unternehmen bestanden haben und über ein Grundkapital in Höhe von mindestens 750.000 EUR verfügen.
  • Der rechnerische Nennwert der Aktien des Emittenten muss mindestens 1,00 EUR je Aktie betragen und der Mindeststreubesitz soll sich auf 10% belaufen.

Ferner werden ab dem 1. Juli 2012 die Folgepflichten, die für die in den Entry Standard einbezogenen Unternehmen gelten, verschärft. Die Emittenten sollen in Zukunft insbesondere neben dem Jahresabschluss auch einen Halbjahresabschluss mit verkürzter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Zwischenlagebericht erstellen.

Optionen für im First Quotation Board gelistete Unternehmen

Ein derzeit im First Quotation Board gelistetes Unternehmen kann einen Antrag auf Einbeziehung in den Entry Standard stellen, wenn es die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und die Kosten für die Erstellung und Billigung eines Wertpapierprospekts eingehen will. Einem Großteil der im First Quotation Board gelisteten Unternehmen wird dieser Weg aber schon aus formalen Gründen versperrt sein.

1
2