Schlagwort: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Market Sounding I
Ausnahme vom Verbot der unbefugten Weitergabe von Insiderinformationen
Die Marktmissbrauchsverordnung, die am 3. Juli 2016 in den EU-Mitgliedsstaaten wirksam werden wird (Market Abuse Regulation –...
Marktsondierungen nach den EU-Marktmissbrauchsregelungen
Die Marktsondierung wird durch die ab 3. Juli 2016 geltenden EU-Marktmissbrauchsregelungen erheblich formalisiert. Die Details sind in Art. 11 EU Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und Technischen Standards (TS) geregelt, Guidelines kommen noch hinzu. Ziel der Regelungen ist ein sehr formalisierter Prozess, bei dem die Marktteilnehmer umfassende Prüfungs-, Dokumentations- und Nachsorgeregelungen treffen. Sofern die Regelungen ordnungsgemäß eingehalten werden, gilt die (reine) Offenlegung von Insiderinformationen für Marktsondierungen als normale Geschäftstätigkeit und stellt keinen Verstoß gegen Insiderrecht dar.
Überblick über das Anfechtungsrecht
Wenn einer eine Rüge hat…
Die Hauptversammlung zieht sich hin, viele Stunden, ein Stoßseufzer: Endlich ist es vorbei! Doch halt: Denn jetzt geht es erst...
Geht das noch?
Seit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) hat sich erhebliche Rechtsunsicherheit ergeben, inwieweit Beteiligungsgesellschaften und Asset-Bestandshalter überhaupt noch an die Börse gehen können.
Heuking Kühn Lüer Wojtek berät HELLA bei der Strukturierung eines syndizierten Kredits
Der Kredit eines internationalen Bankenkonsortiums über 450 Mio. EUR hat eine Laufzeit von fünf Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen für jeweils ein weiteres Jahr. Der Kredit dient der allgemeinen Unternehmensfinanzierung.