Schlagwort: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Sekundäremissionen: Erleichterungen durch das neue Wertpapierprospektrecht
Das umfassende In-Krafttreten der EU-Prospektverordnung 2017/1129 (EU Prospektverordnung) am 21. Juli 2019 sieht neben dem EU-Wachstumsprospekt auch Erleichterungen für die Prospekte bei Sekundäremissionen vor....
Allgemein verständlich und transparent
Neuregelung zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung im ARUG II
Einer der zentralen Punkte der anstehenden Aktienrechtsreform betrifft die Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat. Ziel ist die...
Alternative Investments
Der deutsche Healthcare-Markt steht seit einigen Jahren im Fokus nationaler wie auch internationaler Investoren. Dies gilt insbesondere für Direktbeteiligungen durch Private-Equity-Investoren, aber auch für...
ICOs – Beobachtungen aus der Praxis
Wie häufig bei neuen Finanzierungsformen besteht auch aktuell am Markt der Eindruck, dass jeder, der Geld braucht, sich erst einmal auf einen ICO „stürzt“.
EU-Aktionärsrechterichtlinie und wesentliche Transaktionen
Neue Mitspracherechte für Aktionäre bei Related Party Transactions?
Die neue EU-Aktionärsrechterichtlinie sieht im Wesentlichen Neuregelungen in folgenden Bereichen vor: Vergütungspolitik von Vorstand und Aufsichtsrat, Identifikation...
Interessante Optionen für Investoren
Nachdem im letzten Jahrzehnt die Konsolidierung in der stationären Gesundheitsversorgung im Fokus stand, hat in den letzten Jahren auch im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung...
Reverse IPOs
Des Kaisers neue Kleider
Eigentlich sind die Voraussetzungen für Börsengänge an den Märkten seit einiger Zeit gut: Die Kurse sind auf einem hohen Stand mit...
Ad-hoc-Publizität und Insiderlisten
Die größte Bedeutung unter den Änderungen durch die Marktmissbrauchsverordnung haben nach unserer Erfahrung für die meisten Emittenten die Neuregelungen zur Ad-hoc-Publizität und zur Insiderliste. Wir geben einen Überblick über die -wesentlichen Zusammenhänge sowie Dos und Don’ts.
Market Sounding I
Ausnahme vom Verbot der unbefugten Weitergabe von Insiderinformationen
Die Marktmissbrauchsverordnung, die am 3. Juli 2016 in den EU-Mitgliedsstaaten wirksam werden wird (Market Abuse Regulation –...
Marktsondierungen nach den EU-Marktmissbrauchsregelungen
Die Marktsondierung wird durch die ab 3. Juli 2016 geltenden EU-Marktmissbrauchsregelungen erheblich formalisiert. Die Details sind in Art. 11 EU Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und Technischen Standards (TS) geregelt, Guidelines kommen noch hinzu. Ziel der Regelungen ist ein sehr formalisierter Prozess, bei dem die Marktteilnehmer umfassende Prüfungs-, Dokumentations- und Nachsorgeregelungen treffen. Sofern die Regelungen ordnungsgemäß eingehalten werden, gilt die (reine) Offenlegung von Insiderinformationen für Marktsondierungen als normale Geschäftstätigkeit und stellt keinen Verstoß gegen Insiderrecht dar.