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Schlagwort: Hauptversammlung

Die Rolle der Hauptversammlung bei M&A-Transaktionen

Große M&A-Transaktionen wie zuletzt die geplante Fusion des deutschen Gasekonzerns Linde mit dem US-Wettbewerber Praxair oder die von dem Pharma- und Chemiekonzern Bayer angestrebte 66 Mrd. USD schwere Übernahme des US-Saatgutkonzerns Monsanto ließen die Rolle der HV im Rahmen von bedeutsamen M&A-Deals wieder in den Fokus rücken.

Transparenz in der Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat steht in der Verantwortung die Vorstandsvergütung transparent zu gestalten.

Corporate Governance im Fokus

Corporate Governance spielt eine immer wichtigere Rolle auf Hauptversammlungen. Investoren fordern verstärkt den Austausch mit dem Aufsichtsrat, wenn es um die Nominierung und die Vorstandsvergütung geht.

Vertrauensentzug gegenüber einem Vorstand: Anforderungen an die Beschlussfassung

Für das Verhältnis der Aktiengesellschaft zu ihrem Vorstand ist grundsätzlich der Aufsichtsrat zuständig. Er ist zuständig für die Bestellung und die Abberufung des Vorstands, den Abschluss von Anstellungsverträgen und deren Beendigung.

Ad-hoc-Anträge in der Hauptversammlung

Die Präsenz in den meisten Hauptversammlungen steigt wieder an - Ad-Hoc Anträge tauchen vermehrt auf den HVs auf.

Konfliktmanagement vor und in der Hauptversammlung

Sonderprüfungen dienen der Aufklärung von Sachverhalten durch externe Sachverständige. Häufig geht es dabei um Sachverhalte, die eine Haftung von Organmitgliedern begründen können.

Hauptversammlung der SE

Als Aktionär wird man zwischen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Societas Europaea (SE) oft kaum einen Unterschied feststellen. Doch es gibt sie: kleine aber feine Unterschiede.

Besonderer Vertreter: Modalitäten des Informationsanspruchs

Das Aktiengesetz sieht die Möglichkeit vor, bestimmte Sachverhalte durch externe Sonderprüfer aufzuklären und gegebenenfalls durch einen sogenannten besonderen Vertreter verfolgen und durchsetzen zu lassen.

Kapitalpräsenzen im Aufwind

Deutliche Steigerung der Kapitalmarktpräsenzen in der HV-Saison 2016.

Don’t do it yourself

Der Aufsichtsratsvorsitzende ist der Versammlungsleiter. So steht es in den meisten Satzungen. Aber ist dies immer sinnvoll? Oder gibt es auch gute Gründe, einen Externen mit der Versammlungsleitung zu betrauen