Schlagwort: Bestätigungsvermerk
Weitere Herausforderung für IR: erweiterter Bestätigungsvermerk
Der Bestätigungsvermerk ist bisher ein einheitliches Formeltestat. In Jahres- und Konzernabschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 17.6.2016 beginnen, muss der Wirtschaftsprüfer (WP) nach den neuen EU-Anforderungen seinen Bestätigungsvermerk individuell ausformulieren.