Viele neue innovative Therapien stehen in den Startlöchern, der Gesetzgeber hat mit dem GSAV darauf reagiert. Weitere Anpassungen am AMNOG-Verfahren sind in der Diskussion. Aber auch bei Biosimilars und Generika sieht der Gesetzgeber Anpassungsbedarf, sei es bei der Substitution oder aber bei der Verfügbarkeit/Lokalisation in Europa.
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