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Man kann einen Burger bei den bekannten Fast-Food-Ketten für kleines Geld oder im Gourmetrestaurant für immense Summen kaufen. Im Kern bekommt man einen Burger, aber mit verschiedenen Zutaten und in unterschiedlicher Qualität. Ähnlich verhält es sich mit der Aktionärsidentifikation.

Börsennotierte Unternehmen, deren ­Aktien an einem geregelten Markt notiert sind, können und müssen regelmäßig Transparenz über ihre Investorenschaft bekommen. Dafür sorgt das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), welches – mit Übergangsvorschriften für einzelne Regelungsbereiche – zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Gemäß den gesetzlichen Neuregelungen nach §§ 67a ff. AktG sind die genannten Gesellschaften verpflichtet, ihre Anteilseigner über geschäftspolitische Geschehnisse direkt zu informieren bzw. in diese einzubinden (dies gilt nicht für im Freiverkehr notierte Unternehmen).

Um dieser Vorgabe nachzukommen, ­benötigen die Unternehmen genaue Daten, kommen also um einen Prozess zur Identifikation ihrer Aktionäre nicht umhin. Leider sind die Ergebnisse je nach Dienstleister bisher sehr unterschiedlich, was die Unternehmen in der Nutzung ihrer Daten einschränkt. Die Bilanz der Emittenten reicht von „das ­Ergebnis ist nicht verwertbar und bringt nichts“ über „gutes Ergebnis, aber keine ­Retaildaten“ bis hin zu „Top-Ergebnis“.

Basisdaten und Eigenaufwand

Wie kommt es zu einer derart unterschied­lichen Bewertung ein und derselben Sache? Am Markt sind einige Dienstleister aktiv, ­welche die Aktionärsidentifikation für rund 1.000 EUR durchführen und dann die Roh­daten der Banken in Excel aufbereiten; pro Bank ein Sheet. Das ist natürlich eine Basis, aber die IR-Manager der Unternehmen ­müssen zusammengehörige Aktienbe­stände eines Fondsmanagers dann noch selbst ­händisch zusammenführen – was aufwendig und bei einem größeren Aktionariat manuell kaum zu schaffen ist. Oft überwiegt die Enttäuschung über die ­Datenlieferung, und daraus ergeben sich dann schnell solche Pauschalurteile wie: „Es bringt nichts.“

Dann gibt es andere Dienstleister, die ­riesige Datenbanken bereithalten, aber keine Retailinformationen von den Banken übermittelt bekommen, da deren Operations­einheiten manchmal in den USA, Asien oder Afrika sitzen und dort die europäischen ­Datenschutzgesetze nicht gelten. Solche ­Anbieter verlangen nicht selten für eine Share ID Light ohne Retailinvestoren und zum Teil mit veralteten Daten 10.000 bis 15.000 EUR. Das Wesentliche fehlt dann oft, etwa die Kontaktdaten zu den einzelnen ­Aktionären und der genaue Aktienanteil ­bezogen auf einen vorgegebenen Stichtag. (Ein Interview mit zwei erfahrenen Unternehmensberatern zur Praxis der Datenerhebung und der Kostenproblematik lesen Sie hier.)

Detaildaten und Aufbereitung

Und dann gibt es noch die neue, hochdigitale Aktionärsidentifikation, die derzeit ab etwa 3.000 EUR angeboten wird. Speziell für die Unterstützung der Aktionärsidentifikation entwickelte Systeme, der Einsatz von KI-­Algorithmen und eine ständig wachsende Referenzdatenbank sind hier die Basis für eine transparente Struktur. Ein Team pflegt die Daten der Banken mit reichlich Expertise und Einsatz. Die Verbindung der einzelnen gemeldeten Fonds zum Fondsmanager werden genaustens eingepflegt und in den Referenzdaten hinterlegt, sodass diese Verbindungen immer wieder abgerufen werden können. Wie in einem Aktienregister können auch ­historische Entwicklungen abgebildet werden. Die unterschiedlichen Aktionärsabfragen können miteinander verglichen werden.

Da die Banken den Namen, die Adresse, den Aktienbestand, die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum bei Retailinvestoren und den Legal Entity Identifier (LEI) bei institutionellen Investoren liefern, ist die Datenqualität bei diesem Vorgehen hoch. Offenlegungsquoten von über 99% bieten ein genaues Bild der ­Aktionärsstruktur. Eine neue Analyse der Geburtsdaten ermöglicht zudem das Erfassen der genauen Altersstruktur der Investorenschaft. Dies kann wertvoll sein, um die ­Ansprache an die Investoren zielgerichtet ­anzupassen, etwa über Social Media.

Fazit

Rohdaten und alte Datenlawinen nutzen nicht das immense Potenzial der Aktionärs­identifikation. Die Daten sind lediglich die ­Basis. Erst mit KI-Algorithmen und einem Team, das die Daten verständlich und auf den Punkt aufbereitet, erhalten die Emittenten einen genauen Einblick in ihre Aktionärsstruktur. Zudem ermöglicht § 67e AktG die Nutzung der Investorendaten für die aktive Ansprache der Investoren.

Häufigere Abfragen der Share ID bieten zudem die Möglichkeit, Veränderungen und Entwicklungen besser zu erkennen. Der Nutzen der Aktionärsidentifikation für Emittenten ist also gegeben – man muss lediglich bei der Abfrage der Daten über einen Dienstleister darauf bestehen, dass diese richtig und zielführend ausgewertet werden.

Autor/Autorin

Götz Dickert

Götz Dickert ist Gründergeschäftsführer der CAPTRACE GmbH, die sich auf Services im Bereich der Aktienregistrierung und Aktionärsanalyse spezialisiert hat. Der Informatiker verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Abwicklungs- und Aktienregistersysteme, an deren Konzeption er u.a. bei Deutsche Börse Systems mitgewirkt hat.