Schlagwort: OLG Köln
Besonderer Vertreter: Informationsrecht und einstweiliger Rechtsschutz bei angefochtener Bestellung
                    Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Organmitglieder ist grundsätzlich Sache von Vorstand und Aufsichtsrat.                
            
            