Schlagwort: Marktmissbrauchsverordnung
Delisting im Freiverkehr
Nach Inkrafttreten von MAR im Juli letzten Jahres erwägen immer mehr Emittenten im Freiverkehr ein Delisting. Für diesen Schritt müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
MAR: Eine unendliche Änderungsgeschichte
Im Juli 2016 ist ein neues Marktmissbrauchsregime in Kraft getreten: Der Teufel steckt jedoch wie so oft im Detail: Mit dem neuen Recht sind eine kaum überschaubare Vielzahl von Einzelregelungen zu beachten.
„Die Marktmissbrauchsverordnung führt zu unmittelbarem Handlungsbedarf bei Emittenten“
Seit dem 3. Juli 2016 sind wesentliche Teile der europäischen Marktmissbrauchsverordnung („Market Abuse Regulation“, MAR) mit Auswirkungen auf eine Vielzahl von Rechtsbereichen in Deutschland unmittelbar geltendes Recht.
So behalten Sie bei Insiderlisten den Durchblick
Die europäische Marktmissbrauchsverordnung (MAR) tritt am 3. Juli 2016 in Kraft und löst unter anderem die Regelungen des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zur Bekämpfung von Insidergeschäften ab.