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Schlagwort: Marktmissbrauchsverordnung

Der "EU-Listing-Act" zielt darauf ab, die EU-Kapitalmärkte durch Deregulierung und Erleichterung für Unternehmen attraktiver zu machen.

Was bringt der EU Listing Act wirklich?

Das Ziel, die EU-Kapitalmärkte attraktiver zu machen, verfolgt die EU-Kommission schon seit Langem, zuletzt im 2015 ­veröffentlichten Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion. Knapp zehn...

Kommt die Neuordnung des Prospektrechts?

Am 7. Dezember 2022 hat die EU-Kommission den Entwurf des EU Listing Act vorgelegt. Dessen Ziele sind die Erhöhung der Attraktivität der europäischen Kapitalmärkte...

Kapitalmarkt KMU begrüßt Vorstoß für Zukunftsfinanzierungsgesetz

Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. (Kapitalmarkt KMU) (www.kapitalmarkt-kmu.de) begrüßt den Impuls, den Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium in der vergangenen Woche mit der Vorstellung...

asknet Solutions: Delisting Ende August

Der Vorstand der asknet Solutions AG (www.asknet-solutions.com) hat gestern mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der asknet Solutions AG...
Was sind Closed Periods gemäß der MMVO und welchen Einfluss haben sie auf Wertpapiergeschäfte?

Was sind Closed Periods gemäß der MMVO und welchen Einfluss haben sie auf Wertpapiergeschäfte?

Seit Juli 2016 ist in der Europäischen Union die Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) in Kraft. Sie betrifft Emittenten an geregelten und ungeregelten Wertpapierbörsen auf dem gesamten Kontinent. Einer der...

Delisting im Freiverkehr

Nach Inkrafttreten von MAR im Juli letzten Jahres erwägen immer mehr Emittenten im Freiverkehr ein Delisting. Für diesen Schritt müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

MAR: Eine unendliche Änderungsgeschichte

Im Juli 2016 ist ein neues Marktmissbrauchsregime in Kraft getreten: Der Teufel steckt jedoch wie so oft im Detail: Mit dem neuen Recht sind eine kaum überschaubare Vielzahl von Einzelregelungen zu beachten.

„Die Marktmissbrauchsverordnung führt zu unmittelbarem Handlungsbedarf bei Emittenten“

Seit dem 3. Juli 2016 sind wesentliche Teile der europäischen Marktmissbrauchsverordnung („Market Abuse Regulation“, MAR) mit Auswirkungen auf eine Vielzahl von Rechtsbereichen in Deutschland unmittelbar geltendes Recht.

So behalten Sie bei Insiderlisten den Durchblick

Die europäische Marktmissbrauchsverordnung (MAR) tritt am 3. Juli 2016 in Kraft und löst unter anderem die Regelungen des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zur Bekämpfung von Insidergeschäften ab.