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Schlagwort: Freibetrag 2.000 EUR

Kapitaleinkünfte statt Arbeitslohn

Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte erneut klar, dass der Versuch der Finanzämter, an Mitarbeiter gewährte Vermögensbeteiligungen vollständig als Arbeitslohn zu besteuern, nicht zulässig ist. Dividenden,...