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Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Nach der neuen Regel werden börsennotierte Unternehmen dann grunderwerbssteuerpflichtig, wenn 90% ihrer Aktien gehandelt wurden. Für den regulierten Markt gilt durch die Börsenklausel eine Ausnahme.

Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) kritisiert die Neuerung scharf und sieht darin eine Belastung für Wachstum und Innovation in Deutschland. Denn: Die Unternehmen des Freiverkehrs sind nicht in der Börsenklausel erfasst – damit werden laut DAI öffentlich gehandelte mittelständische und kleine Unternehmen belastet. Teilweise werden die Firmen nach Berechnungen des Aktieninstituts bereits nach elf Monaten, im Schnitt nach 4,4 Jahren mit allen Grundstücken und Immobilien im Inland grunderwerbssteuerpflichtig – ohne einen Betriebsübergang im juristischen Sinne.

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Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des DAI: „Die Koalition hat heute eine neue Substanzbesteuerung für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist das unverantwortlich.“ Laut Bortenlänger sind die Neuerung der Regierung „Gift für die weitere wirtschaftliche Entwicklung“. Sie bedrohten Arbeitsplätze in Deutschland.

Zudem, so das DAI, sei die neue Besteuerung eine Zusatzbelastung für kleine Sparer, die mit Aktien fürs Alter vorsorgen. Die Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes konterkariert laut dem Aktieninstitut die Bestrebungen der Europäischen Union und der Börsen in Deutschland, jungen Wachstumsunternehmen und dem Mittelstand eine Finanzierungsalternative über den Kapitalmarkt zu bieten.

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„Die nicht beabsichtigten und vom Gesetzgeber nicht erwünschten Folgen der geplanten Regelung müssen jetzt im Bundesrat korrigiert werden“, fordert Bortenlänger. „Das letzte Wort hat der Bundesrat. Er hat die Chance, den Wahnsinn für kleine und mittlere Unternehmen noch zu stoppen.“

Das DAI verweist zudem darauf, das Ziel des Gesetzentwurfes durchaus zu unterstützen: missbräuchliche Gestaltungen durch die Überführung von Grundstücken in eine Gesellschaft zum alleinigen Zweck der Vermeidung der Grunderwerbsteuer beenden. Allein die fehlende Berücksichtigung des Freiverkehrs in der Börsenklausel leiste diesem Ziel keinerlei Beitrag. Der Beschluss schieße weit über das Ziel hinaus.

Autor/Autorin

GoingPublic Redaktion / iab