Es ist allgemein bekannt, dass Unternehmensleiter für schuldhafte Pflichtverletzungen in ihrer Organfunktion unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften, sich das Risiko aber mit einer D&O-Versicherung reduzieren lässt. Dass sich aber ein Manager bereits durch den bloßen Abschluss einer Versicherung, die ihn vor einer solchen Pflichtverletzung schützen soll, einer Pflichtverletzung schuldig machen kann, ist kaum bekannt. Umso erstaunter sind Vorstandsmitglieder, wenn ihnen nach der nicht-einvernehmlichen Trennung vom Unternehmen auch noch eine Klage wegen Untreue und Steuerhinterziehung ins Haus flattert. Das liegt nicht daran, dass die D&O eine, wie früher oft behauptet, „unmoralische“ Deckung ist, sondern daran, dass in den letzten Jahren die Bedingungswerke um eine Reihe von Deckungselementen erweitert wurden, die weder mit dem Corporate Governance Kodex noch mit Compliance-Regeln vereinbar sind. 

Weicher Markt als Auslöser

Aber wie konnte es dazu kommen? Die „D&O“ (Directors’ & Officers’ Liability Insurance) wurde 1986 in Deutschland von amerikanischen Versicherern etabliert und entwickelte sich Ende der 90er Jahre so gut, dass auch die deutschen Risikoträger nicht umhin kamen, diese zu kopieren.

Die Prämie war seinerzeit sehr auskömmlich, die Bedingungen sehr restriktiv. Da sich die Amerikaner nicht den Markt abspenstig machen lassen wollten, verbesserten sie ihre Bedingungen laufend. Zudem begann ein harter Preiskampf – der „weiche Markt“ fing an. 2001, auf dem Tiefpunkt der Prämienentwicklung, kostete eine D&O-Versicherung ca. 20% dessen, was 1996 verlangt wurde.

Quelle: Chubb Insurance Company of Europe S.A. und eigene Recherchen

 

Dieser Trend hielt mit einer zweijährigen Unterbrechung, ausgelöst durch „9/11“ (siehe Abb. 1), an und wurde durch immer neue Anbieter noch verstärkt. Allerdings spielte sich der Wettbewerb mit geringen Ausnahmen bei den Bedingungen ab, denn die Prämien waren längst an einem Punkt angekommen, bei dem die Versicherer nicht mehr profitabel sein konnten. Bei dem aktuellen Prämienniveau kann ein Versicherer, wenn er aus dem Anlagevermögen eine Rendite von 6% erwirtschaftet, erst nach 78 Jahren einen Schaden in Höhe der Deckungssumme bezahlen (siehe Abb. 2).

Somit wurden die D&O-Bedingungen mit Komponenten aufgebläht, die mit dem ursprünglichen Deckungsgedanken nur noch wenig zu tun hatten.

Schutz des Unternehmens steht nicht mehr im Vordergrund

Ursprünglich hatte die D&O-Versicherung zwei Aufgaben: Sie sollte das Organmitglied vor dem finanziellen Ruin schützen und dem Unternehmen eine Kompensation für den erlittenen Schaden bieten, den ein Organmitglied mangels eigener finanzieller Möglichkeiten nicht leisten konnte. Somit lag ein wesentliches Interesse beim Unternehmen, weshalb dieses auch die Prämie übernehmen konnte, ohne dass die Manager einen geldwerten Vorteil befürchten mussten (1) Rundschreiben des BMF vom 24.01.2002, Nr. IV C 5 – S 2332-802). Durch die ständige Erweiterung des Deckungsschutzes um Komponenten, die dem Unternehmen nicht nur nichts nützen, sondern in manchen Fällen sogar schaden, wurde der Schutz des Managers peu à peu angehoben.

Viele der Bedingungsinnovationen sind wichtige Erweiterungen für das Unternehmen, aber eben nicht alle. Von denen, die es nicht sind, muss man unterscheiden zwischen Erweiterungen, die nur dem Manager nützen, aber dem Unternehmen abgesehen von den Mehrkosten der Prämie nicht schaden (=geldwerter Vorteil), und denen, bei welchen der Manager einen Vorteil hat, der im Schadenfall konträr zu den Unternehmensinteressen ist und somit als Untreue interpretiert werden könnte.

1
2