Der Vorstand der Rocket Internet SE hat am heutigen Dienstag mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Unternehmen von der Börse zu nehmen.

Die Angebotsgegenleistung in bar wurde gemäß dem volumengewichteten „6-Monats-Durchschnittskurs“  berechnet und entspricht insofern dem gesetzlichen Mindestpreis. Diesen hat die Gesellschaft aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen auf 18,57 EUR je Aktie festgesetzt.

Gründe für ein Delisting

Ein hinreichender Zugang zu Kapital sei für Rocket Internet auch außerhalb der Börse gesichert. Somit ist die Nutzung des Kapitalmarkts als Finanzierungsmöglichkeit aus Sicht des Vorstands nicht länger erforderlich. Rocket Internet ging im Jahr 2014 mit dem gegenteiligen Argument an die Börse. Spekulationen darüber das der CEO Oliver Samwer möglicherweise ein Delisting plante gab es schon länger, bisher ließ er die Gerüchte jedoch unkommentiert.

Ein Delisting soll dem Unternehmen, welches unter anderem Investor der Plattform Home24 ist, ermöglichen eine langfristig angelegte Unternehmensstrategie zu verfolgen.

Insgesamt erhöhe ein Delisting die strategische und unternehmerische Flexibilität der Gesellschaft und ermöglicht, auch kurzfristig auf ein verändertes Marktumfeld oder externe Umstände zu reagieren. Die letzten Monate haben, laut Rocket Internet, mit Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus die Bedeutung größerer Flexibilität im unternehmerischen Handeln nochmals deutlich gemacht.

Bürobetrieb bei Rocket Internet in Berlin. Bildquelle: Rocket Internet
Bürobetrieb bei Rocket Internet in Berlin. Bildquelle: Rocket Internet

Außerordentliche Hauptversammlung

Um die Aktien, die im Rahmen des Angebots zurückerworben werden sollen, unter dem Angebot erwerben und einziehen zu können, haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die am 24. September 2020 als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll.

Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals und den vorherigen Erwerb eigener Aktien unter dem Angebot bedarf der einfachen Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen, sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals auf der außerordentlichen Hauptversammlung vertreten ist.

Aktienrückkaufprogramm von Rocket Internet

Derzeit ist beabsichtigt, die in Rückkäufen erworbenen eigenen Aktien einzuziehen und das Grundkapital zu reduzieren. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die Aktien Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit dieser verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten für den Fall, dass von der Gesellschaft gewährte Aktienoptionen ausgeübt werden.

Das Aktienrückkaufprogramm soll am heutigen Tag beginnen und mit Ablauf des 15. September 2020 enden. Der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2020 wird vorgeschlagen, eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung von bis zu 10 % der Aktien zu erteilen, die auch nach Beendigung einer Börsennotierung der Rocket Internet-Aktien ausgenutzt werden kann.

Der Kurs des Wertpapiers sank auf diese Meldung hin leicht um 0,5% und steht nun mit 18,85 EUR leicht über dem Angebotspreis.

Quelle: Onvista