Olaf Jonda, Underwirter, DUAL Deutschland GmbH

Für viele Unternehmen in Deutschland sind Anleihen ein wichtiges Finanzierungsinstrument geworden. Gerade für mittelständische Unternehmen stellt diese Form der Finanzierung eine immer häufiger zu beobachtende Ergänzung bzw. Alternative zum klassischen Bankkredit dar. Doch welche Risiken sind mit der Emission verbunden – gerade wenn die Erwartungen der Anleger nicht erfüllt werden – und wie kann die sich daraus ergebende Haftung abgesichert werden?

Ein häufiger Auslöser für eine mögliche Inanspruchnahme gegen den Emittenten einer Anleihe ergibt sich hauptsächlich aus der Prospekthaftung gemäß Börsen- und Verkaufsprospektgesetz. Zusammenfassend beschreibt die Prospekthaftung die Umstände, nach welchen der Emittent und das Emissionskonsortium rechtlich belangt werden können, weil und sofern ein Emissionsprospekt irreführende bzw. unrichtige Angaben enthält.

Da die Angaben im Verkaufsprospekt die wichtigste Grundlage für die Investmententscheidung eines Anlegers darstellen, lauert hier ein großes Haftungspotenzial für den Emittenten.

Schaden entsteht schnell und unbemerkt

Schnell können in die Ausarbeitung des jeweiligen Emissionsprospektes Fehler einfließen, etwa durch eine falsche Darstellung des Verlustrisikos oder eine unrichtige Prognoserechnung. Diese Sachverhalte können dazu führen, dass gegen den Emittenten unter Umständen Forderungen in Millionenhöhe erhoben werden. Darüber hinaus können Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren folgen. In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass die Rechte der Anleger vom Gesetzgeber gestärkt werden: Dies ist nicht zuletzt bedingt durch die Turbulenzen auf den globalen Finanzmärkten. Auch wenn Klagen letztlich nicht immer Erfolg haben, verursachen sie in jedem Fall hohe Abwehrkosten, starke Belastungen für das Management und einen Imageschaden für das Unternehmen. Neben dem Prospekthaftungsrisiko können Ansprüche auch durch Fehler bei den emissionsbegleitenden Tätigkeiten, wie der Überprüfung des Unternehmens in wirtschaftlicher Hinsicht (Due Diligence) oder der Bestimmung des günstigsten Zeitpunktes für die Emission (Timing) sowie beim Kontakt zu Analysten und institutionellen Anlegern (Roadshows) entstehen.

Oft werden diese Risiken von Unternehmen bei einer Emission unterschätzt. Jüngstes Beispiel sind die Anleihen eines namhaften Solaranlagenherstellers. Nach der Anmeldung der Insolvenz teilte das Unternehmen auf seiner Website mit, dass weder eine Rückzahlung der investierten Gelder noch Zinszahlungen vorgesehen sind. Den Anlegern drohen dadurch hohe finanzielle Schäden. Zudem werden dem Unternehmen Fehler im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Anleihen vorgeworfen. Anlegerschützer empfehlen den Betroffenen, Ansprüche geltend zu machen. Wie hoch die Chance der Geschädigten ist, auch nur einen Teil des investierten Geldes zurückzuerhalten, bleibt abzuwarten.

1
2