Quelle: eigene Darstellung

 

Restrukturierung einer Anleihe

Mit der Einführung des Schuldverschreibungsgesetzes besteht nunmehr auch die Möglichkeit, wesentliche Bedingungen einer Anleihe mit Zustimmung nur der Mehrheit der Anleihegläubiger zu ändern.

Mögliche Maßnahmen: Soweit die Anleihebedingungen es vorsehen, können durch Mehrheitsbeschluss mit bindender Wirkung für alle Anleihegläubiger u.a. die Zinsen bis auf null herabgesetzt oder Zinszahlungen gestundet werden. Ferner kann eine Stundung, Minderung oder Nachrangigkeit der Hauptforderung sowie deren Umwandlung in Gesellschaftsanteile des Emittenten oder die Freigabe von Sicherheiten beschlossen werden. Weitere Zahlungen durch die Anleihegläubiger bedürfen jedoch der Zustimmung jedes einzelnen Gläubigers.

Formale Voraussetzungen: Für wesentliche Maßnahmen wie die zuvor genannten bedarf der Beschluss einer Mehrheit von 75%  der teilnehmenden – nicht aller – Stimmrechte, im Übrigen genügt die einfache Mehrheit. Die Anleihebedingungen können dabei eine höhere Mehrheit verlangen. An der Beschlussfassung müssen sich Anleihegläubiger beteiligen, die zusammen mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen halten. Wird dieses Quorum nicht erreicht, genügt in einer anschließenden zweiten Abstimmung für eine qualifizierte Mehrheit eine Beteiligung von einem Viertel.

Schutzmechanismus: Um die Anleihegläubiger zu schützen, kann ein solcher Beschluss unter bestimmten Voraussetzungen angefochten und für unwirksam erklärt werden. Derzeit wird für eine Änderung der Anleihebedingungen nicht verlangt, dass sich der Emittent in einer besonderen Sanierungs-, Krisen- oder gar Insolvenzsituation befinden muss. In solchen Fällen werden jedoch besondere Gründe vorliegen müssen, um die notwendigen Mehrheiten zu erzielen.

Fazit

Anleihen können heute durch Kündigungsrechte und Rückkäufe so ausgestaltet und genutzt werden, dass sie Emittenten eine hohe Flexibilität insbesondere hinsichtlich der Höhe der ausstehenden Schuldverschreibungen bieten. Durch das Schuldverschreibungsgesetzt besteht zudem die Möglichkeit, insbesondere in Krisensituationen auch die wesentlichen Konditionen anzupassen.

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