Quelle: Towers Watson, 2012

 

Vergütung umfassend offen gelegt

Auch die Vorschriften zur Offenlegung der Vorstandsvergütung befolgen die Unternehmen sorgsam – zum Teil über das geforderte Maß hinaus. So veröffentlichen einige Unternehmen nicht nur die tatsächlichen Vergütungssummen, sondern auch die Zielwerte der variablen Vergütung, die bei Erreichung der angestrebten Unternehmensziele ausgezahlt werden. Allerdings sind einige Vergütungselemente sofort im jeweiligen Geschäftsjahr, einige erst bei ihrer Auszahlung in den Folgejahren offenzulegen. Erhält ein Vorstand beispielsweise eine langfristige Vergütung, die an den Aktienkurs gekoppelt ist, wird die Zuteilung sofort ausgewiesen. Erhält hingegen ein Vorstand in einem anderen Unternehmen eine langfristige Vergütung, die sich etwa am Unternehmensergebnis orientiert, ist dies erst bei Auszahlung offen zu legen. Damit lässt sich die Vergütung dieser beiden Vorstände nicht direkt vergleichen.

Obwohl die Unternehmen sämtliche Offenlegungsvorschriften befolgen, wird ein Ziel der Transparenzvorschriften – die Vergleichbarkeit der Vergütung – nur bedingt erreicht. Hier besteht ein Konflikt zwischen zwei Zielen. Zum einen soll die Vorstandsvergütung die langfristige strategische Ausrichtung der Unternehmen optimal unterstützen. Zum anderen soll sie möglichst über unterschiedliche Unternehmen hinweg vergleichbar sein. In diesem Konflikt hat nach unserer Einschätzung jedoch die Unterstützung der Unternehmensstrategie Priorität.

Kosten und Nutzen der Vorstandsvergütung

Die Ernennung und Vergütung von Vorständen wird aus Unternehmenssicht von der Frage geleitet, welchen Nutzen die Berufung einer ‚Top-Führungskraft‘ mit sich bringt und welche Kosten damit verbunden sind. Als Leiter des Unternehmens hat der Vorstand einen erheblichen Einfluss auf den Unternehmenserfolg. Da die Leistungen der Vorstandsmitglieder meist erst langfristig und nur indirekt sichtbar werden, sind sie für die Öffentlichkeit oft nur schwer nachvollziehbar. Aufgrund dieses Informationsdefizits ist auch die Höhe der Vorstandsvergütung der Öffentlichkeit schwer vermittelbar. Für den Aufsichtsrat hingegen, der als Vertreter der Aktionäre für die Festlegung der Vorstandsvergütung verantwortlich ist und der die Unternehmensstrategie und den Unternehmenserfolg im Detail kennt, ist die Frage nach der Vergütung eine sachliche Kosten-Nutzen-Abwägung. Bei der Berufung eines Vorstandsmitglieds müssen die Aufsichtsratsmitglieder abschätzen, welches Vergütungspaket sie dieser Person gewähren wollen. Dabei liegt es in ihrem Ermessen zu entscheiden, wie die variable Vergütung ausgestaltet ist, d.h. welche Untergrenzen erreicht sein müssen, damit eine Auszahlung überhaupt erfolgt, aber auch welche Obergrenzen sinnvoll sind.

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