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Im Zuge der Klimadebatte fordern internationale Investoren und die europäische Sustainable-Finance-Gesetzgebung schon jetzt mehr Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 werden EU-Standards zur ­Nachhaltigkeitsberichterstattung voraussichtlich verpflichtend, auch eine „Global Baseline“ des International Sustainability Standards Board (ISSB) dürfte eine Rolle spielen.

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Diese Entwicklung birgt vor allem neue Herausforderungen für die ­Finanzverantwortlichen in Unternehmen, die zunehmend im Zentrum der Bereitstellung entsprechender Informa­tionen stehen. Bei der Befriedigung der neuen Informationsbedürfnisse spielen ­zudem gesetzgeberische Vorgaben eine ­besondere Rolle, die nicht selten verschiedenen Brüsseler Vorhaben entspringen. Unter dem Schlagwort „Sustainable ­Finance“, aber auch im Rahmen des EU Green Deal hat die Europäische Kommis­sion sämtliche Kapitalmarktakteure in die Pflicht genommen, Finanzmittel stärker in nachhaltige Investitionen zu lenken. ­Hierfür werden dringend zuverlässige Nachhaltigkeitsdaten der Unternehmen benötigt.

EU-Taxonomie als erster Testfall

Einen ersten Vorgeschmack auf die Intensität der Herausforderungen für die ­Finanzfunktion bietet derzeit die Implementierung der EU-Taxonomie zu grünen Wirtschaftsaktivitäten. Dieses Klassi­fikationssystem ist jüngst einem breiteren Publikum im Zusammenhang mit der ­Debatte bekannt geworden, ob bestimmte Energieträger (Nuklearenergie, Gas) als grüne Aktivitäten einzustufen sind. Dessen Verwendung durch Investoren, aber auch durch Banken im Zuge von Kreditvergabeentscheidungen, wird eine immer größere Rolle bei der Finanzierung von Unternehmen spielen. Anfang 2022 berichten die derzeit ca. 550 von entsprechenden Pflichten betroffenen deutschen ­Unternehmen zunächst für die beiden klimabezogenen Umweltziele die Taxo­nomie­quoten zu Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) in ihren nichtfinanziellen Erklärungen.

Verpflichtende EU-Standards ab 2024

Mit dem Vorschlag für eine Corporate ­Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die Europäische Kommission im April 2021 zudem eine umfassende Reform der Unternehmensberichterstattung auf den Weg gebracht. Danach hätten zukünftig ca. 15.000 deutsche Unternehmen im ­Lagebericht in breiter Form über Nach­haltigkeitsaspekte zu berichten. Er sieht insbesondere vor, dass die Europäische Kommission detaillierte Berichtsanforderungen über Berichtsstandards festlegen kann, deren Vorlagen von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zu erarbeiten sind. Die EFRAG berät derzeit bereits die Europäische Kommission bei der Annahme der inter­nationalen Rechnungslegungsstandards IFRS zur verpflichtenden Anwendung in der Europäischen Union. Der CSRD-­Entwurf der EU befindet sich aktuell in der Endphase der Brüsseler Verhandlungen und wird voraussichtlich bereits für das Geschäftsjahr 2024 zu ersten Berichten europäischer Unternehmen führen.

ISSB erarbeitet Global Baseline

Zeitgleich zu den gesetzgeberischen Verhandlungen hat eine bei der EFRAG ­angesiedelte Project Task Force in den vergangenen Monaten die Ausarbeitung von knapp 30 europäischen Berichts­standards vorangetrieben, nach denen die Unternehmen zukünftig über ESG-Themen berichten sollen. Zudem hat die EFRAG ihre Statuten bereits an die neuen Anforderungen angepasst. Ab 1. April 2022 soll sich eine zweite Säule in der EFRAG-­Struktur um die Belange der Nachhaltigkeitsberichterstattung kümmern.

Auch die globale Finanzindustrie sowie die G20-Regierungschefs richten ihr Brennglas auf das Thema einer umfassenderen Unternehmensberichterstattung. Parallel zu den europäischen Entwicklungen wurde bei der IFRS Foundation die Einrichtung eines International Sustainability Standards Board (ISSB) forciert. Im November 2021 wurde beim Weltklima­gipfel COP26 in Glasgow bekannt gegeben, dass Frankfurt am Main Sitz des Boards und des zukünftigen Chairman, des ­Franzosen Emmanuel Faber, werden wird. Die bisherigen Aktivitäten des im Bereich der Finanzberichterstattung tätigen IASB, welches die International Financial ­Reporting Standrads (IFRS) erarbeitet, sollen damit um eine komplementäre ­Initiative zur Nachhaltigkeitsbericht­erstattung ergänzt werden. Sie sollen als Global Baseline für regionale Initiativen, wie z.B. die europäischen EFRAG-­Standards, dienen. Die Standardsetzungsaktivitäten richten sich zunächst auf das Thema Klima und die allgemeine Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten. Zudem sollen die Aktivitäten des Climate ­Disclosure Board (CDSB) und der Value Reporting Foundation – des Zusammenschlusses von SASB und IIRC – in das ISSB integriert werden. Die bisherigen Arbeiten zur Klimaberichterstattung wurden bei dem entsprechenden Entwurf der Project Task Force bei der EFRAG nahezu ­vollständig berücksichtigt.

Sicherung der Datenqualität

Eine wichtige Zielsetzung der euro­päischen CSRD ist es, die Qualität der ­Berichterstattung im Sinne einer zuverlässigen Versorgung der Adressaten mit Nachhaltigkeitsdaten zu sichern. Bestand bisher in Deutschland bereits die Pflicht zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch den Aufsichtsrat, so werden Unternehmen nunmehr ihre entsprechenden Prozesse zur Datengenerierung weiter ausgestalten müssen. Dies geschieht ­einerseits durch Governance-Vorgaben, wie detaillierte Anforderungen an Prüfungsausschüsse. Damit einher gehen auch nationalstaatlich auszugestaltende Sanktionsmechanismen für Unternehmensorgane. Andererseits ist auch eine externe Prüfung vorgesehen, die zwar ­zunächst nur mit begrenzter Sicherheit, mittelfristig aber mit dem gleichen ­Prüfungsniveau wie bei der Finanzberichterstattung stattfinden soll. Zudem wird bei kapitalmarktorientierten Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung europaweit dem nationalen Enforcement unterliegen.

Verzahnung der Inititatien

Für das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) als deutschen Standardsetzer bedeutet dies, in dieser kritischen Phase der Gestaltung der ­Berichtsgrundlagen der deutschen Stimme kraftvoll Nachdruck zu verleihen. ­Bereits im Dezember 2021 hat das DRSC neben die angestammte Finanzbericht­erstattung einen weiteren Fachausschuss zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gestellt. Sein neues Leitbild will den Weg für eine moderne, international orientierte Unternehmensberichterstattung ebnen. Infolgedessen engagiert sich das DRSC bei der EFRAG auch in der neuen Säule ­Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem war das DRSC eine treibende Kraft hinter der Bewerbung Frankfurts als Sitz des ISSB. Nur durch eine enge Verzahnung der europäischen und internationalen Initiativen wird es der deutschen Wirtschaft ­ermöglicht, ihre Anstrengungen zur Transformation der Geschäftsmodelle stringent einem breiten Adressatenkreis zu vermitteln.

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Autor/Autorin

Georg Lanfermann

Georg Lanfermann ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) in Berlin. Seit Februar 2022 ist er zudem Vize-Präsident des EFRAG Administrative Board. Die EFRAG berät heute bereits die EU-Kommission bzgl. der Annahme internationaler Rechnungsle­gungs­standards (IFRS) und arbeitet u.a. für die EU-Kommission europäische Nachhaltig­keits­berichtsstandards aus.