Künftig werden die Aktionäre darüber entscheiden, wieviel Geld in die Taschen der Manager wandert. Quelle: PantherMedia / Erwin Wodicka

Per Volksabstimmung haben die Schweizer Bürger mit einer deutlichen Mehrheit von 68% für eine Regulierung der Managergehälter börsennotierter Unternehmen votiert. Die Neuregelung sieht eine erhebliche Stärkung der Aktionärsrechte vor: Künftig soll jährlich im Rahmen der Generalversammlung (Schweizer Pendant zur Hauptversammlung) über die Gehälter der Unternehmenslenker entschieden werden. Zudem soll es keine Willkommensgelder und Abgangsentschädigungen mehr geben. Verstöße gegen die Regelungen sollen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe und hohen Geldstrafen sanktioniert werden können.

Die klare Mehrheit für die sogenannte „Abzocker Initiative“, die der parteilose Unternehmer Thomas Minder 2005 ins Leben gerufen hatte, ist das dritthöchste Ergebnis seit der Einführung nationaler Volksabstimmungen in der Schweiz. Der von Regierung und den rechtsbürgerlichen Parteien lancierte Gegenvorschlag fand entsprechend nur geringe Zustimmung in der Bevölkerung. Zu den Verlierern gehört auch der Schweizer Wirtschaftsverband Economiesuisse, der für seine Kampagne gegen die Initiative geschätzte 8 Mio. CHF aufgewendet hatte. Ein Kritikpunkt an der Initiative betrifft die abnehmende internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen bei der Rekrutierung von Top-Managern.

Die Regierung ist nun aufgefordert, für den von ihr ungeliebten Vorschlag eine Gesetzesgrundlage auf Basis des Initiativtextes zu schaffen und dem Parlament zur Abstimmung vorzulegen. Inwieweit auf diesem Weg die angestrebten Regulierungen durch Einflussnahme der Gegner noch abgeschwächt werden können, gilt es abzuwarten.

Das Schweizer Referendum hat auch in Deutschland die Diskussion um eine Begrenzung der Managergehälter weiter befeuert. Zahlreiche Politiker und Wirtschaftsvertreter meldeten sich mit unterschiedlichen Bewertungen zu Wort. Das Schweizer Modell ist in dieser Form auf Deutschland allerdings nicht übertragbar, da das deutsche Recht für einen solchen Fall keine Volksabstimmung vorsieht.

Die EU hatte bereits Mitte letzter Woche mit einem Gehaltsdeckel für Bonuszahlungen an Banker einen Schritt in Richtung Gehaltsregulierung von Spitzenmanagern unternommen. So dürfen die Bonuszahlungen künftig nicht mehr das Grundgehalt übersteigen. In Ausnahmefällen dürfen die Boni jedoch das Doppelte des Grundgehalts betragen, wenn drei Viertel der Aktionäre dieser Zahlung zustimmen.

Autor/Autorin