Steinkühler: Häufig wird seitens der Versicherer im Schadenfall der Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung angeführt, also der Vorwurf, dass der Versicherte genau über seine Handlungen Bescheid wusste.

GoingPublic: Welche Art von D&O-Managerhaftungsfällen erleben Sie derzeit am häufigsten?

Steinkühler: Ein typisches Schadensbild gibt es nicht, eine Haftung für eine Pflichtverletzung kann immer entstehen z.B. durch ein falsches Investment oder das Auslassen von gewissen organisatorischen Vorkehrungen. Häufig basieren Haftungsfälle auf Fehlentscheidungen oder unterlassenen Maßnahmen, um Organisationsverschulden zu vermeiden. Wir betreuen zurzeit u.a. hinsichtlich der Schadenssumme auch sehr große Fälle, die sich im dreistelligen Millionenbereich bewegen. Dabei handelt es sich aber um ältere Fälle, die noch aus der Aufarbeitung der Finanzkrise resultieren. Hierbei muss man noch mal hervorheben, dass das Geld im Schadenfall eben nicht nach zwei Wochen auf dem Konto eingeht, sondern dass sich so ein Verfahren über mehrere Jahre hinziehen kann. Die Abwicklung von Schadenfällen im D&O-Bereich kann sehr lange dauern.

GoingPublic: Und woran liegt das?

Steinkühler: Die Sachlage ist bei D&O-Fällen meistens nicht ganz eindeutig. Daher muss der Versicherer erst prüfen, ob überhaupt eine Haftungssituation vorliegt und ob es Probleme von der Deckungsseite gibt. Zudem sind diese Schadenfälle häufig auch sehr emotional geladen. Die Ebene der Sachlichkeit muss teilweise hart erkämpft werden.

GoingPublic: Herr Dr. Steinkühler, vielen Dank für das interessante Gespräch!

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