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Die Lang & Schwarz AG verschiebt ihre für den 26. August geplante Hauptversammlung. Als Grund nennt das Unternehmen in der entsprechenden Ad-hoc-Mitteilung einen Zwischenbericht im Zuge einer Steuerprüfung, „die für die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 (…) erheblich sein kann“.

Die Prüfung, erklärt Lang & Schwarz weiter, sei den Aktionären, die ihr Stimmrecht über Vertreter bereits ausgeübt haben, „dabei unbekannt“ gewesen. Der Vorstand des Wertpapierhändlers sieht sich gezwungen, „wegen etwaiger steuerlicher Änderungs-, Zahlungs- oder Haftungsbescheide eine Rückstellung in Höhe von 45 Mio. EUR“ zu bilden. Die Rückstellung könne zwar aus dem laufenden Konzerngewinn des ersten Halbjahres 2021 gebildet werden, habe aber Auswirkungen auf die geplante Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021.

Die Aktie von Lang & Schwarz gab in Folge der Mitteilung massiv nach und hat seit Handelsstart knapp 30% verloren. Das Papier steht aktuell bei 92, 10 EUR. Die Marktkapitalisierung der Firma liegt bei 289,12 Mio. EUR. Am Vorabend hatte die Aktie noch bei 128, 60 EUR geschlossen.

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Lang & Schwarz emittiert derivative Finanzinstrumente mit dem Hauptaugenmerk auf Hebelprodukte und ist zudem Betreiber einer Plattform für außerbörslichen Handel. Zudem fungiert das Unternehmen als Market Maker an verschiedenen Börsen, unter anderem der London Stock Exchange.

Die Steuerprüfung beschäftigt sich laut Mitteilung der Firma mit Geschäften der Jahre 2007 bis 2011 „im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, in denen die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens ist, gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw. Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag“. Damit nennt der Wertpapierhändler das Stichwort „Cum Ex“ nicht direkt, es scheint sich aber um eben jene Deals zu drehen.

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Der Vorstand von Lang & Schwarz erklärt, man halte „im Einklang mit einer 2015 beanstandungsfrei abgeschlossenen Konzernbetriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010“ eine Beanstandung der Geschäfte für alle betreffenden Jahre „insgesamt für unbegründet“.

Es sei aber möglich, dass „die jeweiligen Sachverhalte und darin das Verhalten der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und deren Verantwortlichen nachträglich steuerlich anders beurteilt werden“. Nach vorläufiger Auswertung des Zwischenberichtes zu den Jahren 2008 bis 2009 rechnet die Firma mit dem Erlass von Änderungsbescheiden, „die auch bei etwaiger teilweiser Zahlungsverjährung zu einer hohen Ergebnisbelastung wegen aller betreffenden Jahre (2007 bis 2011) in Höhe von bis zu 61 Mio. EUR“ führen könnten.

Weiter lässt das Unternehmen mitteilen, man arbeite auf schnelle Klärung hin, der Vorstand werde „zeitnah“ über aktuelle Entwicklungen berichten.

Autor/Autorin

GoingPublic Redaktion / iab