Mehr Vorteile als gedacht
Auch bestehende Governance-Regelungen innerhalb der Familie und ganzer Familienstämme können im bestehenden Organisationsgerüst einer Aktiengesellschaft gut abgebildet werden. Vorstand und Aufsichtsrat bieten Gelegenheit zur aktiven Mitwirkung und Einbringung in die operative Führung und strategische Ausrichtung des Unternehmens. Große Aktienpakete garantieren Stimmenmehrheiten auf Hauptversammlungen und sind größtmöglicher Schutz gegen Übernahmen. Festgezurrt werden solche Regelungen auch noch innerhalb der jeweiligen Unternehmensform. Die AG bietet die Möglichkeit, die Rolle außenstehender Aktionäre durch Ausgabe (stimmrechtsloser) Vorzugsaktien auf die Funktion des Kapitalgebers zu beschränken, wenn das Unternehmen die Stimmrechte in der Familie halten will. Gleiches gilt für die Kommanditaktionäre der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), wie z.B. bei Henkel. Bei der Societas Europaea (SE) hingegen kann ein monistisches Board den Familieneinfluss absichern.
Selbstverständlich spielt auch die Stärkung der Eigenkapitalbasis eine Rolle, wenn Familienunternehmen an die Börse gehen. Neben finanzwirtschaftlichen Gründen gibt es aber eine Reihe zusätzlicher Motive. Dies belegt eine Studie der Unternehmensberatung PwC gemeinsam mit der WHU – Otto Beisheim School of Management, welche die Börsengänge von 153 Familienunternehmen der Jahre 2004 bis 2011 untersuchte. Die Erkenntnis: Die Familienunternehmen reizen Preisspannen bewusst nicht bis ganz oben aus, weil sie eine breitere Streuung der Aktien anstreben, einen Börsengang auf jeden Fall erfolgreich abschließen wollen und ihnen insgesamt die nichtwirtschaftlichen, oder besser nicht pekuniären Gründe wichtiger sind. Denn auch bei Aktionären denken sie nachhaltig: So wollen sie diese langfristig an das Unternehmen binden und nicht durch Kurskapriolen direkt nach dem Börsengang verunsichern. Denn letzten Endes sind es gerade die langfristig orientierten Investoren, die ihre Kapitalanlage bei börsennotierten Familienunternehmen optimal gewährleistet sehen, weil dort das Beste aus zwei Welten verbunden wird.
Vita Dr. Marc Feiler
Dr. Marc Feiler war von 1999 bis 2004 Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und hat dort mittelständische Börsengänge rechtlich begleitet. Seit 2004 ist er Justiziar und Mitglied der Geschäftsleitung der Bayerischen Börse AG, München. Dort war er verantwortlich für die Entwicklung des Segments m:access. Feiler ist auf Börsen- und Kapitalmarktrecht, mit dem Schwerpunkt Börsengang des Mittelstandes, spezialisiert.
Der Beitrag erschien zuerst im GoingPublic Magazin 12/2015