Bildnachweis: L-mel @ stock.adobe.com, zerbor @ stock.adobe.com, Alterfalter – stock.adobe.com.

Nicht nur die EU, sondern auch Deutschland widmet sich dem Thema nachhaltige Finanzierung. Der Sustainable-FinanceBeirat der Bundesregierung hat Anfang März seinen Zwischenbericht veröffentlicht. Dieser sieht u.a. vor, dass Nachhaltigkeitsparameter stärker im Risikomanagement berücksichtigt und Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit schrittweise ausgeweitet werden sollen. Der Zwischenbericht wird bis Anfang April konsultiert.

Sustainable Corporate Governance

Im Rahmen der EU-Initiativen zum Klimaund Umweltschutz und der Frage, was Unternehmen dazu beitragen können, wird zunehmend diskutiert, welchen Beitrag die Corporate Governance zur Nachhaltigkeit leisten kann. In Brüssel spielen dabei vor allem zwei Aspekte eine Rolle: Zum einen geht es um die EU-weite Etablierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Liefer- und Wertschöpfungsketten. Zum anderen überlegt die Kommission, ob und wie Nachhaltigkeitspflichten für Vorstand und Aufsichtsrat definiert werden können. Zu beiden Themen lässt die Kommission externe Studien erstellen bzw. hat dies bereits getan.fotolia, Nachhaltigkeit

In Sachen Liefer- und Wertschöpfungskettenmanagement liegt seit Februar 2020 eine 572-seitige Untersuchung vor, die mögliche Handlungsoptionen für die EUInstitutionen aufzeigt. Diese reichen von der Erstellung unverbindlicher Leitlinien über Sorgfaltspflichten, verbindliche Berichtspflichten bis zu einem Gesetzvorschlag zur Due Diligence bei Liefer- und Wertschöpfungsketten. Man darf gespannt sein, welche gesetzlichen Impulse die Kommission in Zukunft ergreift.

Implementierung des ESEF in die Unternehmenspraxis

Unternehmen, deren Finanzinstrumente an einem regulierten Markt in der EU notiert sind, müssen ihre Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre ab 2020 im European Single Electronic Format (ESEF) einreichen. Konkret heißt dies, dass Unternehmen den Jahresfinanzbericht als XHTML-Datei bereitstellen müssen. Die nach IFRS aufgestellten Konzernabschlüsse müssen zusätzlich mit iXBRL ausgezeichnet werden, mit dessen Hilfe XHTML-Dateien automatisch verarbeitet werden können. Anfang 2020 wurde der Regierungsentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Vorgaben vorgelegt. Dieser sieht vor, dass die zur Offenlegung bestimmte ESEF-Datei auch einer materiellen Abschlussprüfung unterzogen werden soll. Die Verabschiedung des Gesetzes wird für das zweite Quartal 2020 erwartet. Für Unternehmen gilt in Zukunft, ESEF in ihre Rechnungslegungs- und voraussichtlich auch in ihre Prüfungsprozesse zu integrieren. Dabei werden noch offene Fragen zu klären sein, denn die ESEF-Taxonomie ist mit über 1.000 Seiten äußerst umfangreich. Um Fehler bei der Auszeichnung zu vermeiden, sollten Unternehmen daher genügend Ressourcen einplanen.

Zukünftiges EU-UK-Verhältnis zu Finanzdienstleistungen Seit Anfang März verhandelt die EU-Kommission mit dem Vereinigten Königreich über die Ausgestaltung der zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen. Die Verhandlungen umfassen auch Finanzdienstleistungen.

Aufgrund der im Austrittsabkommen verankerten Übergangsfrist bis Ende 2020 wird Großbritannien weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. Britische Finanzdienstleister haben deshalb noch bis Ende des Jahres über den sogenannten EU-Passport Zugang zum europäischen Binnenmarkt und können wie bisher europäischen Marktteilnehmern Finanzdienstleistungen anbieten.

Ab Januar 2021 wird das Vereinigte Königreich zum Drittstaat und UK-Finanzdienstleister verlieren das Privileg des uneingeschränkten EU-Marktzugangs. Gleiches gilt für den Zugang von EU-Marktteilnehmern zum britischen Markt.

Wichtig wird es sein, dass die EU-Verhandlungsführer zwar den Marktzugang von UK-Dienstleistern in notwendigem Umfang zulassen, gleichzeitig aber auch die europäischen Kapitalmärkte stärken, um diese unabhängiger vom britischen Kapitalmarkt zu machen.

Fazit

Auch 2020 werden die anstehenden europäischen Kapitalmarktvorhaben die Finanzmarktteilnehmer in Atem halten. Ob alle beschriebenen Vorhaben vollends finalisiert werden können, hängt vom politischen Willen auf EU-Ebene, aber auch von dem der einzelnen Mitgliedstaaten ab. Klar ist allerdings: Der Regulierungsaufwand wird sich für die Unternehmen weiter erhöhen, wenn hier nicht entschlossen gegengesteuert wird. Eine wichtige Aufgabe für die neue EU-Kommission!

Dieser Artikel erschien zuerst am 28. März in unserem Jahres-Special Corporate Finance Recht 2020.

Autor/Autorin

Maximilian Lück

Maximilian Lück ist seit Juni 2014 für das Deutsche Aktieninstitut (DAI) im Brüsseler Verbindungsbüro tätig. Er verfolgt als Leiter Europarecht hierbei vor allem die Entwicklungen auf europäischer Ebene in den Bereichen Corporate Governance, Corporate Finance und Steuerrecht.