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Rainer Höfer, Leiter der Abteilung IT-Systemfragen/Telematik, GKV-Spitzenverband

 

Nach vielen Irrwegen nimmt das eGK-Projekt, wie viele es nennen, nun endlich richtig Schwung auf. Doch eigentlich ist das die falsche Bezeichnung für ein Projekt, das weit darüber hinausgeht, lediglich an alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland neue Karten auszugeben. Tatsächlich geht es um den Aufbau einer neuen technischen Infrastruktur, die die Versorgung von mehr als 70 Mio. Menschen entscheidend verbessern wird.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es allerdings unerlässlich, dass die aufzubauende Telematikinfrastruktur (TI) und als deren Bestandteil auch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) wirklich zum Einsatz kommt. Schon im Jahre 2003 wurde die Einführung der Karte im Jahr 2006 gesetzlich festgelegt. Es ist hinlänglich bekannt, dass sich diese Zeitvorgabe aufgrund vieler Hindernisse nicht umsetzen ließ.

Aus den Möglichkeiten der Telematik früher Nutzen ziehen

Erst in den letzten Jahren wurden die entscheidenden Weichen für eine Umsetzung dieses Projekts gestellt. Über Bestandsaufnahme, Neuausrichtung und eine Vielzahl anderer Maßnahmen fanden die Gesellschafter der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) Ende 2011 gemeinsam zu einem stufenweisen Vorgehen bei der Einführung der Telematik. Basis für das neue Vorgehen war die vom GKV-Spitzenverband im letzten Jahr erarbeitete „Alternative 2012“, ein Konzept, das aufzeigt, wie die neue Karte zeitnah zu Mehrwert und einem Nutzen für die Versicherten führt.

Die Entscheidungen und Aktivitäten der letzten Monate haben „frischen Wind“ in das Projekt gebracht:

  • Im Dezember fassten alle gematik-Gesellschafter einstimmig den Beschluss, dass man die Aktualisierung der Versichertenstammdaten, das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) in einem ersten Schritt in die Tests und dann in den Wirkbetrieb bringen möchte. Dies läuft unter der neuen Projektbezeichnung „1. Stufe des Online-Rollouts“.
  • Parallel werden die bereits zuvor beschlossenen Projekte weiter verfolgt: die gerichtete Kommunikation der Leistungserbringer (KOM-LE), das Notfalldatenmanagement (NFDM) und die Migration von Gesundheitsanwendungen am Beispiel der elektronischen Fallakte (eFA). Auch diese Anwendungen sollen so schnell wie möglich in den Test gebracht werden, wenn die Grundvoraussetzungen dafür in der ersten Stufe der Projekte geschaffen wurden.
  • Nicht zuletzt weil alle gematik-Gesellschafter an die erfolgreiche Umsetzung der 1. Stufe glauben, wurde zusätzlich ein weiteres Projekt, die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS), aufgesetzt. Hier wird im ersten Schritt ein Lastenheft erstellt, und dann erfolgt die weitere Umsetzung.
  • Begleitend zu diesen technischen Arbeiten gibt es bei der gematik organisatorische und personelle Veränderungen: Ein neuer Hauptgeschäftsführer hat seine Arbeit aufgenommen und ein Lenkungsausschuss mit kürzeren Entscheidungszeiträumen wurde installiert. Damit ist für die Umsetzung des beschlossenen Vorgehens nun auch die entsprechende Governance-Struktur geschaffen.
  • Durch den Gesetzgeber wurden die Kassen verpflichtet, bis Ende 2012 rund 70% ihrer Versicherten mit der neuen Karte auszustatten. Ob für das Projekt eine finanzielle Bestrafung bei Nichterfüllung dieser Quote in Form einer Kürzung der Verwaltungskosten der Kassen um 2% zielführend ist, erscheint fraglich. Tatsache ist jedoch auch, dass dadurch Fakten geschaffen werden, durch die ein flächendeckender Rollout der eGK nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden kann.
  • In der gematik wurden die Projekte auf Basis der beschriebenen Änderungen bereits entsprechend aufgestellt, die erste Bekanntmachung hinsichtlich der Ausschreibungen veröffentlicht und die Ausschreibungsunterlagen für den anstehenden Teilnahmewettbewerb vorbereitet.

Neben diesen Entscheidungen und Aktivitäten wurde nahezu unbemerkt auch der sogenannte Basis-Rollout weitgehend abgeschlossen. Fast alle Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind mit den neuen – durch die Krankenkassen finanzierten – Lesegeräten ausgestattet und somit eGK-ready. D.h. jede durch die Krankenkassen ausgegebene eGK kann auch sofort als gültiger Versicherungsnachweis bei allen Leistungserbringern eingesetzt werden und es bedarf keiner parallelen Nutzung der alten Krankenversichertenkarte (KVK).

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Muster elektronische Gesundheitskarte Foto: Wikimedia Commons

 

Eine Karte mit Zukunft

Die in letzter Zeit deutlichen Fortschritte des Projekts scheinen auch die Politik bei der aktuellen Diskussion um die Organspende inspiriert zu haben. Die eGK wird vom Gesetzgeber als mögliches Trägermedium für die Ablage einer Organspendeerklärung in Betracht gezogen. Ebenso soll auch den Krankenkassen als vertrauter Partner der Versicherten die Möglichkeit eingeräumt werden, diese Erklärung mit Zustimmung des Versicherten auf die Karte zu schreiben. Da dies vom Zeitpunkt her mit der zweiten Generation der eGK ermöglicht werden soll, setzt die Politik hier ein deutliches Zeichen in Richtung der Zukunft des Telematik-Projekts.

Um beim Bild zu bleiben: Auf dem Weg dahin werden sicherlich noch einige Klippen zu umschiffen sein und auch die eine oder andere Sturmböe dem Projekt entgegen blasen, aber die Krankenkassen werden am Kurs festhalten und weiterhin dafür sorgen, dass die elektronische Gesundheitskarte nicht nur eine neue Karte ist, sondern der Schlüssel für eine bessere Versorgung von mehr als 70 Mio. Versicherten wird.

 

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