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Die EU-Durchführungsverordnung zur zweiten Aktionärsrechterichtlinie (DFVO) setzte einen neuen Standard, wie die Kommunikation im HV-Prozess zukünftig aussehen wird. Doch für Kreditinstitute, Zentralverwahrer und die Anmeldestellen der HV-Dienstleister war dies nur ein erster Schritt zu einer modernen und schnelleren Zusammenarbeit.

Seit fast einem Jahr arbeitet der deutsche Markt zusammen an einer Standardisierung der Prozesse. Eingebunden sind dabei Clearstream Banking als der deutsche Zentralverwahrer, alle großen Banken und HV-Dienstleister. Die Diskussion über den technischen Austausch der Informationen wird dabei um die Umsetzung des Standards ISO 20022 geführt. Dieser Standard ist in der Bankenwelt als moderner Nachfolger der bewährten ISO 15022 vorgesehen und auch außerhalb Europas normiert.

Die Chance von ISO 20022 ist es, die bestehenden Anmeldeprozesse von Namens- und Inhaberaktien zu modernisieren bzw. abzulösen. Für Inhaberaktien kann insbesondere das bisherige DAMBA-Format abgelöst werden. Die Prozesse zur Anmeldung von Namensaktien und Inhaberaktien werden damit in Zukunft sehr ähnlich ablaufen und nur noch ein Format kennen. Durch die Standardisierung wird ein höherer Grad der Automatisierung ermöglicht. Allerdings sind HV-Anmeldungen (wie auch die Daten zur Eintragung in das Aktienregister) zu wichtig, als dass diese vollautomatisch übernommen werden könnten. Eine fachliche Prüfung der Daten nach dem technischen Check durch die Systeme ist weiterhin essenziell, um die Qualität der HV-Anmeldungen für die Emittenten sicherzustellen.

Doch nicht nur das Dateiformat der Anmeldungen wird sich ändern, sondern auch der Weg zur Übermittlung. Neben den bekannten und bewährten Anmeldewegen Brief, E-Mail und dem Onlineservice selbst werden zukünftig HV-Anmeldungen auch über SWIFT möglich sein. HV-Dienstleister werden sich dazu dem Bankennetzwerk SWIFT anschließen, um schnell und sicher in den Datenaustausch zwischen den Intermediären integriert zu sein. SWIFT ermöglicht dabei einen zusätzlichen, sicheren Kanal zum Austausch der Aktionärsdaten mit Banken und anderen Intermediären. Gleichzeitig bieten technische Prüfungen zusätzliche Sicherheiten, wie z.B. Zustellbestätigungen nach dem Versand einer Nachricht.

Viele Banken und auch Clearstream sind bereits grundsätzlich startklar für ISO 20022. Der Weg zum Standardprozess ist jedoch noch in Arbeit, sodass nach einem Testlauf der produktive Einsatz noch einmal verschoben wurde. Obwohl die Vorgaben des Standards technisch eindeutig definiert sind, bieten diese dennoch Interpretationsspielraum. HV-Experten kennen dies bereits aus Diskussionen um Tabelle drei DFVO, dem sogenannten Golden Operational Record (GOR). Ein frühzeitiges und einheitliches Verständnis der relevanten Feldinhalte zwischen den Marktteilnehmern ist von entscheiden der Bedeutung, um die IT-Aufwendungen in der technischen Implementierung zu begrenzen.

Neben den HV-Anmeldungen bietet ISO 20022 auch Definitionen zum GOR, zur Offenlegung von Aktionärsdaten oder auch zur Stimmeingangsbestätigung. Dabei entsprechen die Vorgaben von ISO 20022 sehr oft der DFVO, aber nicht in allen Fällen. Es wird daher potenziell möglich sein, dass die Darstellung von z.B. Fristen, Uhrzeiten oder Teilnahmearten für die technische Verarbeitung anders umgesetzt werden muss als in der verbindlichen Fassung der Einberufung.

Das Ziel einer harmonisierten Kommunikation mittels ISO 20022 hat der deutsche HV-Markt fest im Blick. Nicht alle Prozesse und Teilnehmer werden dabei sofort mitgenommen werden, doch 2022 werden hierzu die nächsten Schritte zu beobachten sein.

Autor/Autorin

Johannes Müller

Johannes Müller ist Projektmanager Aktienregister & Hauptversammlung bei der ADEUS Aktienregister-Service-GmbH.