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Eine Dividende kann in verschiedenen Formen an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Die am häufigsten verwendete Variante ist die Auszahlung der Dividende in bar. Die Aktiendividende ist eine alternative Form der Gewinnausschüttung, bei der Aktionäre statt einer Barzahlung zusätzliche Aktien erhalten.

Die Aktiendividende (Scrip Dividend) ist im europäischen Ausland und international weitverbreitet. In Deutschland findet diese innovative Form der Dividendenzahlung ebenfalls immer breitere Zustimmung, insbesondere auch bei Small- und Mid Caps. Der folgende Beitrag geht auf die Vorteile der Aktiendividende sowie rechtliche und steuerliche Aspekte ein.

Vorteile der Aktiendividende

Die Aktiendividende erlaubt es den Unternehmen, ihre Liquidität zu schonen. Statt einen großen Teil ihres Gewinns in bar auszuschütten, können sie Aktien als Dividende verwenden, um ihre Kapitalreserven zu stärken. Dies ist besonders vorteilhaft in Zeiten, in denen das Unternehmen in Wachstumsprojekte investieren muss. Den Aktionären wird ermöglicht, ohne zusätzliche Investitionen am Wachstum des Unternehmens teilzuhaben. Durch den Erhalt zusätzlicher Aktien erhöht sich ihre Beteiligung am Unternehmen, was langfristig zu einer Wertsteigerung ihrer Aktien führen kann. Darüber hinaus ist die Transaktionsstruktur im Vergleich zu einer klassischen Kapitalerhöhung relativ schlank. Eine Prospektpflicht besteht nicht und die Kosten sind im Verhältnis zu den eingesparten Barmitteln gering.

Rechtliche Ausgestaltung

Voraussetzung für die Umsetzung einer Aktiendividende ist die Zustimmung der Hauptversammlung im Rahmen des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns. Dieser Beschluss erfordert in der Regel eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn, die Satzung des Unternehmens sieht eine höhere Mehrheit vor.

Ausgestaltet ist die Aktiendividende entweder als Sachkapitalerhöhung mit der Ausgabe neuer Aktien gegen Einbringung des Dividendenanspruchs oder als Tausch eigener Aktien gegen den Dividendenanspruch. Dem Aktionär stehen dabei die Optionen offen, sich die Dividende ausschließlich in bar auszahlen zu lassen, diese in Form von Aktien zu erhalten oder sich für eine Mischung aus Barauszahlung und Aktiendividende zu entscheiden.

Die Aktien können aus einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen bzw. aus genehmigtem Kapital zur Verfügung gestellt werden. Alternativ können die Aktien auch aus dem Bestand eigener Aktien bereitgestellt werden, wenn dies in dem zugrunde liegenden HV-Beschluss vorgesehen ist.

Prüfung der Sachkapitalerhöhung

Wird die Aktiendividende durch Ausgabe von neuen Anteilen gewährt, erhöht sich das Grundkapital gegen (Sach-)Einlage der Dividendenforderung der Aktionäre. Vor diesem Hintergrund sind aktienrechtlich die Vorschriften über Sachkapitalerhöhungen (u.a. § 183 AktG i.V.m. § 27 AktG) zu beachten und es wird eine Prüfung der Sachkapitalerhöhung durch einen externen Gründungsprüfer (in der Regel ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer) erforderlich. Gegenstand der Prüfung ist, ob der Wert der als Sacheinlage von den Aktionären in die Gesellschaft einzubringenden Dividendenansprüche wenigstens den geringsten Ausgabebetrag der dafür von der Gesellschaft zu gewährenden Anteile erreicht. Der Gründungsprüfer ist auf Antrag der Gesellschaft durch das zuständige Amtsgericht zu bestellen.

Steuerliche Aspekte

Da die Dividende aus dem zu versteuernden Gewinn ausgezahlt wird, unterliegt sie – unabhängig davon, wie der Aktionär sein Wahlrecht ausübt – grundsätzlich der Besteuerung. Auch bei Wahl einer Aktiendividende wird vom Dividendenanspruch ein sogenannter Sockeldividendenanteil zur Deckung von Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten, sodass vom Aktionär keine Zuzahlung erbracht werden muss, um seine Steuerpflicht zu erfüllen.

Fazit

Die Aktiendividende bietet Aktionären attraktive Vorteile, darunter die Beteiligung am Unternehmenswachstum ohne zusätzliche Investitionen  bei gleichzeitiger Schonung der Liquidität des Unternehmens. Allerdings muss die ausschüttende Gesellschaft die besonderen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen beachten, um die Aktiendividende ordnungsgemäß durchzuführen. Die Aktiendividende bleibt eine attraktive Alternative zur herkömmlichen Dividendenausschüttung und kann für Unternehmen und Aktionäre gleichermaßen von Vorteil sein.

Autor/Autorin

Dr. Mathias Thiere

Dr. Mathias Thiere ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit langjähriger Erfahrung in der Prüfung und Beratung von börsennotierten Gesellschaften. Als Geschäftsführer bei der MSW GmbH verantwortlich er die Bereiche Wirtschaftsprüfung und Qualität. Die MSW GmbH ist eine international tätige Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft im Zentrum von Berlin, die neben den Kernbereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung als Spezialist für Corporate Finance am Markt tätig ist.