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Schlagwort: BGH Urteil

Vorsicht (Mitteilungs-)Falle § 20 AktG – auch pflichtvergessene Alleinaktionäre leben gefährlich

Bei börsennotierten Aktiengesellschaften sind die Verletzung der Stimmrechtsmitteilungspflichten der §§ 21ff. WpHG ebenso wie ein Verstoß gegen die sich aus § 35 Abs.1 und 2 WpÜG ergebenden Verpflichtungen zur Bekanntgabe eines Kontrollerwerbs und Unterbreitung eines Übernahmeangebots durch einen (temporären) Verlust der Rechte aus den betroffenen Aktien sanktioniert (§ 28 WpHG bzw. § 59 WpÜG).