Die Zahl der Aktivitäten und insbesondere das Interesse europäischer Investoren aus der Biotechnologiebranche an M&A-Transaktionen in Asien ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Besonders in China sehen Unternehmen aufgrund des großen Gesundheitsmarktes und des unersättlichen Forschergeistes der deutschen Pharmaunternehmen Potenzial für beachtliche Synergieeffekte. Auf chinesischer Seite besteht indes großes Interesse an M&A-Transaktionen mit europäischen und vor allem deutschen Unternehmen, was nicht zuletzt auf ihre hervorragende Technologie- und Know-how-Expertise zurückzuführen ist. Von Peter Homberg

2017 war China gemessen an den ­Ausgaben weltweit der zweitgrößte Pharmamarkt und gemessen an den Umsatzerlösen der zweitgrößte Biopharmazeutikamarkt. So machte der chinesische Biopharmazeutikamarkt 12% des Heimatmarktes und mehr als 10% seines globalen Pendants aus. Vergleicht man die Länder hinsichtlich des globalen Marktwachstums im Bereich der Biologika, so ist China mit einer durchschnittlichen jähr­lichen Wachstumsrate von 16% von 2010 bis 2021 das am schnellsten wachsende Land.

Chinesischer Gesundheitsmarkt im Wachstum begriffen

Grund dafür mag neben der enormen Größe des Binnenmarktes zum einen die Größe der stetig wachsenden Bevölkerung sein. Zum anderen bringt die zunehmende Alterung der Gesellschaft einen ­erhöhten Bedarf an medizinischer Versorgung mit sich. Darüber hinaus ist ein starkes Wachstum der Mittelschicht zu beobachten, was mit einem erhöhten Gesundheitsbewusstsein einhergeht und die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen, Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln sowie Medizin- und Biotechnologieprodukten deutlich erhöht. Damit ist China neben Indien und Südkorea aufgrund seiner attraktiven Absatzmöglichkeiten einer der beliebtesten Standorte Asiens für Investoren aus dem Gesundheitssektor.

Länderübergreifende Transaktionen zwischen chinesischen Unternehmen und europäischen Investoren scheitern zwar nicht selten an kulturellen und kommunikativen Unterschieden, doch sind in dieser Hinsicht bereits erhebliche Fortschritte gemacht worden. Gleichwohl sind noch einige rechtliche Barrieren zu beseitigen, damit eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit gewährleistet ist.

Kulturelle Unterschiede als ­Herausforderung

Die kulturellen Unterschiede werden am deutlichsten im Verlauf von Verhandlungen sichtbar. Während deutsche Unternehmen oftmals ihre Anwälte verhandeln lassen, nehmen chinesische Entscheidungsträger oft selbst an den Verhandlungen teil. Bereits ausgehandelte Punkte werden im Laufe des Prozesses häufig wieder aufgegriffen. Es gehört auch zu den „guten Manieren“ chinesischer Geschäftsleute, sich erst einmal in mehreren Gesprächen kennenzulernen, bevor die ­eigentlichen Verhandlungen beginnen. ­Darüber hinaus enden diese oft nicht mit einem Notartermin für den chinesischen Geschäftspartner, sondern werden – anders als in Deutschland – im Anschluss weiter fortgesetzt.

Im Hinblick auf kommunikative Aspekte sind Bescheidenheit und Zurückhaltung im chinesischen Gespräch sehr wichtig. Während chinesische Geschäftspartner oftmals verbergen, was sie wirklich denken, werden in Deutschland sowohl ­Probleme als auch positive Aspekte direkt kommuniziert. Bereits in den ersten ­Gesprächen werden Ziele und Erwartungen angesprochen. Transparenz, Entschlossenheit und Zuverlässigkeit sind für deutsche Geschäftspartner sehr wichtige Faktoren. Deutsche Unternehmen legen zudem großen Wert auf formelle schrift­liche Vereinbarungen, Pünktlichkeit und angemessene formelle Kleidung. Ein höflicher Gruß in Deutschland besteht in einem Handschlag mit Blickkontakt, während sein chinesisches Gegenstück regelmäßig die Übergabe der Visitenkarte ­beinhaltet. Schließlich führen Sprachbarrieren oftmals zu einem erheblichen Arbeitsaufwand – sowohl vor als auch während der Verhandlungen.

Eine praktische Lösung zur Überwindung insbesondere kultureller und kommunikativer Unterschiede ist vor allem eine gute und sorgfältige Vorarbeit. Ein qualifizierter Übersetzer kann helfen, Sprachbarrieren zu überwinden. Beson­dere Sorgfalt sollte den kulturellen ­Besonderheiten gewidmet werden. So kann ein respektvolles Verhalten unter ­Berücksichtigung der jeweiligen fremden Kultur beibehalten werden. Insgesamt sollte die Unterstützung eines Teams mit Erfahrungen im Umgang mit chinesischen Unternehmen genutzt werden, um die ­verschiedenen Aspekte solcher grenzüberschreitenden Transaktionen zu berücksichtigen und zu überwinden.

Geänderte rechtliche Rahmen­bedingungen zum Vorteil ausländischer Investoren

Ab Januar 2020 wird das im Frühjahr dieses Jahres verabschiedete Gesetz über ausländische Investitionen (Foreign Invest­ment Law – „FIL“) in der Volksrepublik ­China in Kraft treten. Damit beabsichtigt die Regierung, eine transparente ­Geschäftswelt zu schaffen, in der in- und ausländische Investoren gleichbehandelt werden sollen. In der Vergangenheit wurden M&A-Transaktionen in China für ausländische Unternehmen durch lange und fragwürdige Genehmigungsverfahren, den Entzug von Lizenzen und vor ­allem durch viele restriktive Regelungen erheblich erschwert. Der Grund für den plötzlichen Sinneswandel und die Beschleunigung der Verabschiedung des Gesetzes könnte in den Auswirkungen des Handelskonflikts liegen.

Mit diesem Schritt werden die drei bis dahin geltenden Gesetze zu ausländisch investierten Unternehmen abgelöst und vereinheitlicht, darunter das Gesetz über Gesellschaften mit ausschließlich ausländischer Beteiligung, das Gesetz über Joint Ventures mit ausländischer Beteiligung auf Vertragsbasis sowie das Gesetz über Joint Ventures mit ausländischer Beteiligung auf Kapitalbasis.

Mit Inkrafttreten des FIL wird eine ­Reihe von Besserungen für ausländische Investoren stattfinden, welche sich aus einer Vielzahl neuer Artikel ergeben, auch wenn diese noch einige Gesetzeslücken aufweisen.

Mit Ausnahme von Unternehmen aus bestimmten Branchen, die auf der „Chinas Market Access Negative List“ zu finden sind, sollen ausländische Investoren in der Einstiegsphase der Investition möglichst genauso behandelt werden wie ­inländische Investoren. Bei besagter Negativliste handelt es sich um eine Auflistung aller Branchen, zu denen entweder Verbote oder Beschränkungen ausge­sprochen wurden.

Mit Inkrafttreten des FIL wird eine Reihe von Besserungen für ausländische Investoren stattfinden.

Ausländisch finanzierte Unternehmen sollen nun insbesondere auch die Möglichkeit haben, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Außerdem haben sie die Erlaubnis zur Beantragung jeglicher Finanzierungsinstrumente, welche zur weiteren Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit benötigt werden.

Darüber hinaus zeigt die chinesische Regierung durch das neue Gesetz ihre ­Bereitschaft, den Zwang zum Technologietransfer aufzuheben und den Schutz geistigen Eigentums und von Geschäfts­geheimnissen ausländischer Investoren zu verbessern. Die technologische Zusammenarbeit soll auf Freiwilligkeit basieren. So müssen sich beispielsweise Regierungsstellen und involviertes Personal zukünftig dazu verpflichten, in keinem Fall Geschäftsgeheimnisse an Dritte weiterzugeben. Dies soll Anreize für europäische Unternehmer schaffen, mit chinesischen Firmen zu fusionieren.

 

ZUM AUTOR

Peter Homberg

Peter Homberg ist Rechtsanwalt und Partner von Dentons in Berlin und leitet die deutsche Life-Sciences-Praxis. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen insbesondere in der Beratung zu IP-Transaktionen, verschiedenen Verträgen wie F&E- und Lizenzverträgen, M&A-Projekten, Compliance und Finanzierungen. Vor seinem Wechsel zu Dentons im April 2012 leitete er von 2010 bis 2012 das Frankfurter Büro von Raupach & Wollert-Elmendorff sowie die deutsche Life-Sciences-Praxis. Zuvor war er bei Jones Day tätig, wo er der europäischen Life-Sciences- und deutschen IP-Praxisgruppe vorstand.

Autor/Autorin

Holger Garbs ist seit 2008 als Redakteur für die GoingPublic Media AG tätig. Er schreibt für die Plattform Life Sciences und die Unternehmeredition.