Bildnachweis: Covington & Burling LLP.
D) Internationale Investitionsprüfung
Neben der nationalen Investitionsprüfung sind natürlich immer auch die relevanten internationalen Investitionsregime zu berücksichtigen. Da viele Start-ups auf den US-Markt als Expansionsgebiet abzielen, kann insbesondere auch eine Investitionsprüfung durch das US-amerikanische Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) relevant werden. Wichtig ist dabei, dass jede Jurisdiktion ihren eigenen Regeln folgt und selbst innerhalb der EU mit der sog. EU-Screening-Verordnung lediglich ein grobes Rahmenwerk besteht. Unterschiede beginnen bereits bei der Frage, welche Investoren als „Ausländer“ zählen. Während etwa viele EU-Jurisdiktionen EU/EFTA-Investoren grundsätzlich nicht als Ausländer ansehen (Ausnahmen gibt es auch hier häufig für besonders sensitive Sektoren), erfassen andere regelmäßig auch EU-Investoren (z.B. Frankreich und Italien). Das Vereinigte Königreich oder die Niederlande gehen sogar einen Schritt weiter und unterziehen auch nationale Investoren einer Investitionsprüfung. Auch die Meldeschwellen und sensitiven Sektoren unterscheiden sich sehr, wobei letztere stark politisch und kulturell geprägt sind. Selbst Sektoren, die in vielen Jurisdiktionen als sensitiv angesehen werden, können in den einzelnen Regelungswerken ganz unterschiedlich behandelt werden. Während beispielsweise künstliche Intelligenz in vielen Ländern als sensitive Hochtechnologie gilt, können unter diesen weiten Oberbegriff verschiedenste Aktivitäten subsummiert werden. Daher wendet etwa Deutschland das Investitionsprüfungsrecht nur auf solche künstliche Intelligenz an, die für ganz bestimmte sicherheitsrelevante Anwendungen genutzt werden kann (z.B. im Zusammenhang mit Cyberangriffen oder Personenüberwachung).
E) Zusammenfassung und Ausblick
Eine mögliche Investitionsprüfung muss bei VC-Investments, insbesondere in kritischen Sektoren, frühzeitig und umfassend unter besonderer Berücksichtigung der VC-typischen Strukturen adressiert werden. Zudem sind ständig die allgemeinen weiteren regulatorischen Entwicklungen zu berücksichtigen, die voraussichtlich zu weiteren Verschärfungen führen werden. Nur so lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden und die notwendige Transaktionssicherheit gewährleisten.
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Dr. Henning Bloss, LL.M. (London), Dr. Andreas Mildner und Simon Stöhlker, LL.M. (Georgetown) sind Rechtsanwälte bei Covington & Burling LLP, Frankfurt/Main (www.cov.com). Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind u.a. M&A, Private Equity, Venture Capital und Foreign Direct Investments.
Autor/Autorin
Ike Nünchert ist Mitglied des Autoren-Teams und schreibt für GoingPublic On- & Offline-News rund ums Börsengeschehen schwerpunktmäßig in Europa und den USA. Ein weiterer Berichtsfokus liegt beim Segment gründergeführter börsennotierter Unternehmen.