Dr. Andreas Beyer
Dr. Andreas Beyer

Im vergangenen Jahr wurden Bezugsrechtsemissionen durchgeführt, denen sogenannte Pre-Placements in erheblichem Umfang vorausgingen. Bei Vorabplatzierungen wurden neue Aktien an institutionelle Investoren zum Bezugspreis ausgegeben. Altaktionären hingegen blieb ein Erwerb dieser Aktien verwehrt. Die Vor- und Nachteile dieser Kapitalerhöhungsvariante sollen im Folgenden kurz beleuchtet werden.

Ausgangssituation

Eine Gesellschaft verfügt über einen hohen Eigenkapitalbedarf. Der Großaktionär kann oder will sich an der geplanten Bezugsrechtskapitalmaßnahme nicht oder nur in begrenztem Umfang beteiligen. Es würde somit eine große Anzahl an Aktien im Angebot verbleiben. Eine volle Unterbringung der Kapitalerhöhung ist nicht sichergestellt.

Technik der Kombination Pre-Placement mit Bezugsrechtsemission

Die Großaktionäre treten eine bestimmte Menge ihrer Bezugsrechte im Vorfeld der Kapitalerhöhung an die begleitende Emissionsbank ab. Die Bank bietet sodann die auf Basis dieser abgetretenen Bezugsrechte neu entstehenden Aktien im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens auf Basis des aktuellen Börsenkurses institutionellen Investoren zum Kauf an (Pre-Placement). Der ermittelte Preis ist zugleich der Bezugspreis für die anschließende Bezugsrechtsemission. Damit ist die Nachfragelücke für die neuen Aktien, die vom Großaktionär nicht bezogen worden wären, geschlossen.

Alternative

Eine andere Variante, einen Angebotsüberhang aus einer beabsichtigten Bezugsrechtsemission zu absorbieren, wäre eine Einräumung einer Überbezugsmöglichkeit für die Aktionäre. Damit hätten diese eine Wahlmöglichkeit, ob sie ihren Anteil an der Gesellschaft ausbauen möchten. An dieser Stelle soll gleich vorweggenommen werden, dass gerade ein Überbezug eine hervorragende Infrastruktur zur Platzierung von Aktien darstellt. Sie ist gerecht für Aktionäre und preisgünstig für die Gesellschaft.

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