Durch die Disclosure-Initiative des IASB sollen die Anhangangaben reduziert werden. Ein erster Entwurf soll bereits im ersten Quartal 2014 vorliegen.

Die Konzernabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen werden immer umfangreicher. Gleichzeitig werden aber auch die Stimmen immer lauter, die den Nutzen dieser umfangreichen Anhangangaben in Frage stellen, da wesentliche Informationen in der Datenflut verloren gehen.

Im Rahmen seiner Disclosure-Initiative hielt daher das IASB ein öffentliches Diskussionsforum ab, in dem die Teilnehmer den Umfang und Zweck seitens der IFRS vorgeschriebenen Anhangangaben diskutierten. Unter den Teilnehmern waren sowohl Organisationen wie die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), das FASB (Financial Accounting Standards Board), die ESMA (European Securities Markets Authority) das IAASB (International Auditing and Assurance Standards Board), sowie Abschlussersteller und Abschlussadressaten.[1]

Das Problem

Die finanzielle Berichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen hat im Einklang mit den IFRS-Standards und den Richtlinien der jeweiligen Zulassungsstellen zu erfolgen. Sie richtet sich an Aktionäre, potenzielle Investoren, Kreditgeber, die Arbeitnehmer aber auch an die allgemeine Öffentlichkeit. Obwohl alle Parteien das Bedürfnis nach bestmöglicher Information haben, so ist die Relevanz von Informationen in Abhängigkeit von unterschiedlichen Abschlussadressaten verschieden. So sehen sich die anwendenden Gesellschaften mit den Anforderungen der externen Prüfer und Zulassungsstellen, die aufgrund ihrer Verantwortung einen extensiven und vollständigen Ausweis aller Angaben bevorzugen, konfrontiert. Demgegenüber stehen die Aktionäre sowie die potenziellen Investoren, die nur relevante Informationen benötigen.

Das Fehlen einer Wesentlichkeitsrichtlinie wird dabei als wesentlicher Aspekt gesehen, der zu diesem „disclosure problem“ entscheidend beiträgt. Im Rahmenkonzept der IFRS-Standards existiert zwar eine Definition der Wesentlichkeit, diese stellt jedoch eine sehr weiche Formulierung dar, da seitens des IASB keinerlei quantitative Maßstäbe definiert werden, mittels derer sich eine Wesentlichkeit von Informationen festlegen lässt.

In der Praxis verliert sich dabei eine individuelle Beurteilung der Wesentlichkeit von bestimmten Informationen oder Daten zumeist in einem Checklisten-Ansatz. Dabei kommt es zu einer „blinden“ Gewährleistung der Prüfungssicherheit, indem man akribisch die Checklisten der jeweiligen Abschlussprüfer durcharbeitet und den entsprechenden Informationsanforderungen nachkommt, um keine kritische Rückfragen oder gar Auswirkungen auf das Prüfungsergebnis bei unterlassenen Angaben zu riskieren.

Zudem tragen die in den jeweiligen Rechnungslegungsstandards geforderten Anhangangaben sowie neue Standards und Änderungen der Standards zu einer Verschärfung des „disclosure overload“ bei.

Aktueller Stand der IASB-Initiative

Mit der Durchführung des Diskussionsforums sowie einer Studie, mittels derer sowohl Abschlussersteller als auch Abschlussadressaten näher zu einem potentiellen „disclosure problem“ befragt wurden[2], hat das IASB erste Schritte im Rahmen einer Disclosure-Initiative unternommen. Die Initiative soll mit kurz- und mittelfristigen Projekten und Maßnahmen eine effektivere und effizientere Informationsaufbereitung und -versorgung erreichen.

Die sogenannten „short-term steps“ sehen dabei die folgenden Maßnahmen und Projekte vor:

–          Begrenzte Änderungen an IAS 1, um wahrgenommene Hindernisse für Ersteller zu adressieren, die der Ausübung des Ermessens bei der Erstellung des Jahresabschlusses entgegenstehen. Hier soll ein Entwurf im ersten Quartal 2014 vorliegen.

–          Richtlinien zur Definition und Auslegung des Wesentlichkeitskriteriums: Zusammen mit Regulierungsbehörden, Abschlussprüfern, Abschlusserstellern und Abschlussadressaten werden im Rahmen eines Projekts seit der zweiten Jahreshälfte 2013 entsprechende Richtlinien und Anweisungen ausgearbeitet.

–          Berücksichtigung der aktuellen Punkte im Rahmen des Entwurfs von neuen Standards: Demnach sollen sich die Angabepflichten von neuen Standards am Wesentlichkeitskriterium orientieren.

Neben den kurzfristigen Maßnahmen hat das IASB auch einen mittelfristigen Maßnahmen- und Projektkatalog initiiert, der wie folgt aufgebaut ist:

–          Research Project IAS 1/IAS 7/IAS 8: Im Rahmen des Projekts sollen die Standards IAS 1, IAS 7 und IAS 8 genauer analysiert werden mit dem Ziel, die entsprechenden Standards durch ein „disclosure framework“ zu ersetzen.

–          Research Projects – review of existing standards: Auch die Veröffentlichungspflichten anderer Standards sollen mittelfristig analysiert und auf Basis des IAS 1/IAS 7/IAS 8 Review Projects analog angepasst oder ersetzt werden.

Des Weiteren wurde ein Team aus IASB-Standardsettern und Mitgliedern aus dem Bereich der eXtensible Business Reporting Language (XBRL) und des Deutschen Rechnungslegungsstandards Committee (DRSC) zusammengestellt mit dem Projektziel, die Kommunikationsweise der Finanzinformationen zu verbessern.

Fazit

Betrachtet man die Entwicklung in den letzten Jahren, so scheinen die Beschwerden der von Jahresabschlüssen betroffenen Parteien durchaus berechtigt. Dabei ist leider weiterhin eher ein Trend der Veröffentlichungspflichten hin zu einem „Mehr“ an Daten zu beobachten, als hin zu einer Reduzierung der Daten und Fokussierung auf relevante Informationen. Das IASB hat auf die Anliegen der Parteien bereits reagiert und beabsichtigt mit seiner „disclosure initiative“ zum einen die stringentere Auslegung des Wesentlichkeitskriteriums, zum anderen die Reduzierung der Angabepflichten um unwesentliche und überflüssige Daten. Eine Entwicklung vom reinen „Checklisten-Ansatz“ bei der Erstellung der Notes zu einer effektiven, effizienten und relevanteren Aufbereitung von Finanzinformationen wäre dabei sehr zu begrüßen.

 


[1] IASB: Discussion Forum – Financial Reporting Disclosure / Feedback Statement, S. 4

[2] IASB: Discussion Forum – Financial Reporting Disclosure / Feedback Statement, S. 32

Autor/Autorin