Vorstände und Aufsichtsräte bekommen auf Hauptversammlungen zunehmend Gegenwind zu spüren. Das liegt vor allem an den Stimmrechtsberatern, deren Dienste von immer mehr professionellen Anlegern geschätzt werden. Bei Vergütungsfragen und Managerverfehlungen haben sie großen Einfluss auf die Unternehmen. Da weltweit nur zwei große Player den Markt beherrschen, ist die Rolle der Stimmrechtsberater jedoch nicht unumstritten.

Auf allen wichtigen HVs vertreten­

Einige Wochen vor der HV erhält der Kunde den Report mit Abstimmungsempfehlungen. „Gerade kleineren Investmentfirmen oder ausländischen Aktionären fehlt es häufig an Ressourcen oder Expertise, um solche Analysen selbst zu machen“, erläutert Dr. Martina Schmid, Partnerin bei CMS Hasche Sigle. Da Stimmrechtsberater mittlerweile auf fast allen HVs präsent sind, halten Wirtschaftsvertreter es für bedenklich, dass die Urteile zum Teil zu pauschal ausfallen. „Ihre Prämissen sollten transparent und nachvollziehbar sein“, fordert Dr. Götz Schlegtendal, Partner bei Kirchhoff Consult. „Der Investor muss erkennen, ob eine ­Empfehlung zu seinen individuellen Krite­rien beim Abstimmungsverhalten passt.“

Einfluss auf viele Stimmen

Das ist notwendig, weil nicht nur in Deutschland der Einfluss der Stimmrechtsberater in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ist. Die US-Firma ISS Institutional Shareholder Services, Marktführer in den USA und Europa mit einem Anteil von 60%, beschäftigt inzwischen über 920 Mitarbeiter, 2014 waren es noch 700. Mit Büros in zwölf Ländern werden über 20.000 Unternehmen rund um den Globus analysiert. Damit deckt ISS rund 42.000 Aktionärstreffen im Jahr ab. „Zum einen gibt es immer mehr institutionelle Anleger, vor allem aus dem Ausland“, erläutert Rechtsanwältin Schmid. „Zum anderen nehmen viel mehr Investoren die Dienste in Anspruch.“ Aus diesen Gründen schätzen Experten, dass die beiden Marktführer ISS und IVOX Glass Lewis derzeit 30% bis 40% der auf einer HV abgegebenen Stimmen mittelbar beeinflussen. Besonders deutlich ist das Gewicht der Aktionärsberater bei Abstimmungen über Vorstandsvergütungen erkennbar. „Werden diese nur knapp gebilligt oder teilweise ­sogar abgelehnt, ist das oft auf Empfehlungen von Stimmrechtsberatern zurück­zuführen“, weiß Schmid.


„Stimmrechtsberater besitzen überhaupt keine Macht“
Frage an Thomas von Oehsen, Associate Director Head of Research Germany, Austria, Switzerland, ISS Institutional Shareholder Services Europe

Haben Stimmrechtsberater zu viel Macht und wenn ja, gibt es ­negative Folgen?

Von Oehsen: Streng genommen besitzen sie überhaupt keine Macht, da sie an den Unternehmen, die sie analysieren, keine Aktien halten und nicht abstimmen können. Stimmrechtsberater könnten auch nur „mächtig“ sein, wenn Investoren sich selbst keine Gedanken über die Abstimmungspunkte machen würden. Dafür wären aber nicht die Berater verantwortlich, da Investoren entscheiden müssen, ob und wie sie abstimmen. Die meisten institutionellen Investoren stimmen jedoch verantwortlich nach eigener Analyse ab, sodass ich objektiv gesehen keine negativen Folgen erkennen kann.