Peter Staab, Direktor Investor Relations, MEDION AG, und Vorstandsmitglied im DIRK

Der Hochfrequenzhandel von Wertpapieren beschäftigt zurzeit Bundesregierung und Europaparlament – wann und wie er reglementiert wird, soll sich bereits in diesem Jahr entscheiden.

Noch im September 2012 will das Europaparlament

den Hochfrequenzhandel mit Finanzprodukten regeln. Händler sollen verpflichtet werden, Orders mindestens 0,5 Sekunden lang zu halten. Außerdem sollen sie ihre Algorithmen offen legen und für nicht ausgeführte Orders Gebühren zahlen. Entsprechende Regelungen wollen die EU-Volksvertreter in den Richtlinienentwurf zum Wertpapierhandel (MiFiD II) einfügen. Davor hatte sich schon das deutsche Bundesministerium der Finanzen mit dem Thema beschäftigt und am 30. Juli 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) veröffentlicht. Der Gesetzgeber will mit dem Gesetz den besonderen Risiken des allein auf Computer gestützten algorithmischen Hochfrequenzhandels an den deutschen Börsen entgegenwirken. Zudem sollen die Hochfrequenzhändler der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterfallen. Die in diesem Marktsegment tätigen Wertpapierdienstleister und Fondsgesellschaften müssen ihre Handelssysteme künftig so ausgestalten, dass Störungen des Marktes unterbleiben. Daneben werden die Tatbestandsmerkmale der Marktmanipulation erweitert. Nicht auf einen Geschäftsabschluss gerichtete Handelsaktivitäten, die das Funktionieren der Handelssysteme stören oder verzögern oder andere Handelsteilnehmer täuschen, sollen bestraft werden. Auch die Betreiber der Börsenplätze erhalten mehr Zuständigkeiten und können daran sogar noch verdienen. So soll es künftig erlaubt werden, bei den Handelsteilnehmern für die exzessive Nutzung der Handelssysteme eine gesonderte Gebühr zu berechnen. Die Marktteilnehmer werden darüber hinaus dazu verpflichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen den Kauf- und Verkaufsaufträgen und den tatsächlich ausgeführten Geschäften zu gewährleisten.

Foto: PantherMedia /rustyphil

Hochfrequenzhandel aus Emittentensicht

Schon bisher war so manche überraschende Kursentwicklung einer Aktie nicht zu erklären. Keine Ad-hoc, keine neue Sektorstudie und auch keine geänderten Aktionärspläne. Dann wurde gerne schnell auf das unkalkulierbare Verhalten der kühl rechnenden Computer in den Handelsräumen der Banken und Makler verwiesen. Oder auf die Dunkelziffer der getätigten Geschäfte in den sogenannten Dark Pools. Dazu hat sich jetzt der DIRK als der deutsche Berufsverband für Investor Relations (IR) und Vertreter kapitalmarktorientierter Unternehmen geäußert: Für die Betreiber sollte es vor Handelsaufnahme eine Genehmigungspflicht für algorithmische Handelssysteme geben. Zudem sollte die Einführung von zusätzlichen Veröffentlichungspflichten vor Handelsaufnahme im Sinne des WpHG in Betracht gezogen werden.

Fazit

Dass der Hochfrequenzhandel im Interesse der Integrität und Stabilität der Finanzmärkte geregelt werden muss, ist unbestritten. Abzuwarten bleibt jedoch, wie lange es noch dauert, eine solche deutsche oder europäische Regelung auch tatsächlich mit praktikablen Vorschriften umzusetzen.

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