Nicole Klevenhaus, Underwriter, DUAL Deutschland GmbH

Angestellte Führungskräfte, gerade in börsennotierten Unternehmen, tragen bei ihren Entscheidungen ein hohes Haftungsrisiko. Nicole Klevenhaus, Spezialistin für D&O-Versicherungen gegen eben solche Risiken, erläutert im Interview mit dem GoingPublic Magazin, wo die größten Gefahren bei der Organhaftung lauern.

GoingPublic: Frau Klevenhaus, wo lauern generell die größten Haftungsgefahren für Manager?
Klevenhaus: Die größte Haftungsgefahr birgt mit Sicherheit der sogenannte Innenanspruch, also die Inanspruchnahme des Vorstands oder eines anderen Organs durch die Gesellschaft selbst. Grundsätzlich lässt sich feststellen: Laufen die Geschäfte gut, passiert im Regelfall nichts. Bei verlustreichen Geschäften werden dem Management schnell fehlerhafte Kalkulationen oder gar Organisations- und Überwachungsverschulden bei der Durchführung einer Due Diligence vorgeworfen. Gefahren finden sich auch in der gesamtschuldnerischen Haftung: Auch wenn nur das Ressort eines Vorstandskollegen betroffen ist, haften die anderen Mitglieder des Gremiums mit. Häufig wissen die Vorstände nicht, was in den Nebenabteilungen passiert, und haben auch wenig Einfluss darauf.

GoingPublic: Wie beurteilen Sie die Entwicklung von Haftungsfällen in den letzten Jahren?
Klevenhaus: Es lässt sich eine steigende Anspruchsmentalität beobachten. Hinzu kommt eine schwierige wirtschaftliche Lage. Das führt auch zu einem Anstieg von Haftungsfällen. Wir sehen immer häufiger Insolvenzen, die aus Haftungssicht wieder ein eigenes Thema sind: Die vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter überprüfen im Regelfall gleich am Anfang die D&O-Versicherung. Sie sehen in ihr Potenzial, um ggf. die Insolvenzmasse zu erweitern. Hier liegt ein sehr großes Schadenspotenzial.

GoingPublic: Welche Auswirkungen haben Gesetzgebung und Rechtsprechung auf die Praxis?
Klevenhaus: Es gibt immer wieder Gesetze oder Urteile, die für Verunsicherung sorgen: Ein bekanntes Beispiel ist das VorstAG aus dem Jahr 2009, das die Haftungsgrundlage für Manager deutlich erhöht hat. Seitdem muss beim Abschluss einer D&O-Versicherung ein Selbstbehalt für Vorstände von Aktiengesellschaften vereinbart werden. Das Restrukturierungsgesetz aus dem Jahr 2010 hat die zeitliche Haftungsgrundlage für Manager von börsennotierten Unternehmen und Banken von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Das ist schon ein enormer, nur schwer überschaubarer Zeitraum. Aktuell sorgt der sogenannte Heros-Fall für Aufsehen: Er thematisiert, dass ein Versicherer einen Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, auch wenn zuvor vertraglich festgehalten wurde, dass der Versicherer auf dieses Recht verzichtet. In diesem Fall verfällt der Versicherungsschutz auch für die Manager, die an der arglistigen Täuschung gar nicht beteiligt waren oder nicht mal Kenntnis davon hatten.

GoingPublic: Wo liegen Besonderheiten und Unterschiede in der Haftung bei Vorständen und Aufsichtsräten?
Klevenhaus: Grundsätzlich haften alle Organmitglieder – seien sie Vorstand oder Aufsichtsrat – gleich: für schuldhafte Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Das Haftungspotenzial ist aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat natürlich differenziert zu sehen.

GoingPublic: Das sind ja doch beträchtliche Haftungsrisiken. Ist es da überhaupt noch jemandem zu empfehlen, einen Vorstands- oder Aufsichtsratsposten anzustreben?
Klevenhaus: Es gibt ja die Möglichkeit, sich gegen diese Risiken abzusichern. Für Vorstände und insbesondere Aufsichtsräte ist es wichtig, die D&O-Police ihres Unternehmens zu kennen und im Bedarfsfall mit individuellen Versicherungen eigenständig vorzusorgen. Wenn man entsprechend gut abgesichert ist, wird es auch in Zukunft noch ausreichend Vorstände und Aufsichtsräte geben.

GoingPublic: Frau Klevenhaus, vielen Dank für das interessante Gespräch!

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