Ralf Frank, Geschäftsführer, DVFA

Von Ralf Frank, Geschäftsführer, DVFA, und Rudolf Siebel, Geschäftsführer, BVI

DVFA und BVI haben neue Standards für Unternehmensanleihen vorgestellt, die das Rollenbild, die Aufgaben sowie Rechte und Pflichten eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger spezifizieren. Die Standards sollen zum Vorteil von Bondinvestoren und Bondemittenten maßgeblich dazu beitragen, professionelle Bond-Investor-Relations zu etablieren. Durch den gemeinsamen Vertreter erhalten Bondinvestoren die auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationen und die Emittenten verbessern ihren Zugang zum Kapitalmarkt. Zudem profitieren Investoren und Emittenten im Falle einer Refinanzierung von einem kompetenten Ansprechpartner.

Hintergrund

Viele Unternehmen wählen zur Finanzierung verstärkt die Anleihemärkte. Den spezifischen Bedürfnissen von Bondinvestoren wird bisher dennoch nicht genügend Rechnung getragen. Standardisierte bondspezifische Kapitalmarktkommunikation fehlt zumeist ganz, die generelle Informationsversorgung ist häufig dürftig, einer koordinierten Wahrnehmung von Investorenrechten wird seitens der Bondemittenten nicht der Weg geebnet.

Rudolf Siebel, Geschäftsführer, BVI

Unternehmensanleihen gewinnen an den Assets under Management zunehmend an Bedeutung. In den institutionellen Portfolien gehören sie zu der Assetklasse mit dem höchsten Anteil. Anleihen werden vermehrt von mittelständischen Firmen als Finanzierungsform gewählt, an einigen deutschen Börsen wurden spezielle Handelssegmente eingeführt, so z.B. Bondm an der Börse Stuttgart oder Entry Standard an der Deutschen Börse.

DVFA-Standard Bondkommunikation

Der DVFA-Arbeitskreis Bondkommunikation hat bereits mit den im Jahr 2011 veröffentlichten „Mindeststandards für Bondkommunikation“ ein klares Signal an den Markt gegeben, um die Kommunikation von Bondemittenten mit Bondinvestoren und -analysten zu verbessern. Diese Standards fanden Eingang in den General Standard der Deutschen Börse. Der DVFA-Standard für Bondkommunikation wurde nun um die Forderung der Bestellung des Anleihegläubiger-Vertreters überarbeitet und erweitert.

DVFA- und BVI-Standards für Unternehmensanleihen unter dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)

Größere börsen- und nicht-börsennotierte Unternehmen, deren Anleihe-Emissionsvolumen 100 Mio. EUR übersteigt, müssen schon jetzt strenge Anforderungen an Menge, Relevanz und Zeitnähe der angebotenen Informationen gerade auch in Bezug auf die Investor Relations erfüllen.

Der Einbezug des Schuldverschreibungsgesetzes SchVG vervollständigt nun den Standard Bondkommunikation um die Bestellung eines mit speziellen Informationsrechten ausgestatteten gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger. Ein Best-Practice-Guide gibt außerdem konkrete Hinweise zur Umsetzung.

Die zunehmende Bedeutung der Retail-Investoren

Die Finanzierung durch Anleihen wird für Unternehmen, insbesondere mittelständische, immer wichtiger und auch attraktiver. Unternehmensanleihen werden häufig bei einem breiten (teilweise auch internationalen) Anlegerpublikum platziert. Neben institutionellen Investoren sind auch Retail-Investoren engagiert. Dies führt zu folgenden nachteiligen Konsequenzen:

  • Innerhalb des Investorenpools besteht häufig ein starkes Informationsgefälle.
  • Eine starke Fragmentierung und eine hohe Fluktuation innerhalb des Investorenpools erschweren das kollektive Handeln der Bondanleger erheblich.

Das Schuldverschreibungsgesetz von 2009 (SchVG) stellt Instrumente bereit, die für Abhilfe sorgen:

  • Zum einen kann ein Emittent bereits in den Anleihe-bedingungen einen gemeinsamen Vertreter der Bondinvestoren bestellen und ihm spezielle Informationsrechte einräumen. Damit gelangen mittlere, kleinere und Retail-Investoren sowie im Ausland ansässige Anleger leichter an die für die fortlaufende Analyse des Investments erforderlichen Finanzinformationen. Daneben ermöglicht ein gemeinsamer Vertreter dem Emittenten eine diskrete und effiziente Kontaktaufnahme mit den Bondinvestoren, um bei Bedarf über mögliche Änderungen der Anleihebedingungen zu diskutieren (z.B. aufgrund von geplanten Finanztransaktionen oder Unternehmensumstrukturierungen).
  • Zum anderen können Emittenten die Bondinvestoren ermächtigen, einer Änderung der Anleihebedingungen sowie der Bestellung/Abberufung eines gemeinsamen Vertreters durch Mehrheitsbeschluss zuzustimmen.

Das SchVG, Mehrheitsbeschlüsse und der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger Das SchVG bietet den Emittenten mithin die Möglichkeit, ab Platzierung der Anleihe einer Informationsimparität innerhalb des Investorenpools entgegenzuwirken und das kollektive Handeln der Bondinvestoren zu vereinfachen. Dadurch wird eine Anleihe zu einem flexiblen Finanzierungsinstrument, ähnlich dem von einem Bankensyndikat begebenen Kredit. Für Emittenten, Anleihegläubiger und Analysten ergibt sich eine Win-Win-Situation, wenn die Emittenten Mehrheitsbeschlüsse der Bondinvestoren zulassen und bereits in den Anleihebedingungen einen gemeinsamen Vertreter bestellen, mithin also die Möglichkeiten des SchVG vollumfänglich ausschöpfen.

Fazit

Die Standards tragen zum Vorteil von Bondinvestoren und Bondemittenten maßgeblich dazu bei, eine gute Bond-Investor-Relations zu etablieren. Durch den gemeinsamen Vertreter erhalten Bondinvestoren die auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationen. Investoren und Emittenten sichern sich bei einem Refinanzierungsbedarf einen kompetenten Ansprechpartner.

 

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