Mit einem jüngst gefällten Urteil des obersten Zivilgerichtes in London, dem High Court, könnte nun dem amerikanischen Pharmaunternehmen ein Strich durch den weiteren Kursanstieg gemacht werden. In einem durch den US-Konkurrenten Lilly Icos LLC losgetretenen Verfahren, folgerten die englischen Richter nun folgendes: Der Wirkstoff, der dem Medikament Viagra zugrunde liegt, sei nicht neu und die Wirkungsweise des Stoffes mit dem wissenschaftlichen Namen „Sildenafilcitrat“ sei bereits vor der Einreichung zum Patent durch Pfizer bekannt gewesen. Was heißt das?

Neben der gewerblichen Anwendbarkeit muß eine Erfindung nach der Patentrechtsprechung zunächst zwei weitere Merkmale erfüllen: Der Erfindungsgegenstand, der zum Patent führen soll, muß neu sein. Und es muß – treffenderweise – eine erfinderische Tätigkeit vorliegen. Genau dies bezweifelt jedoch der Kläger. So mag die Nutzung der Substanz mit dem unaussprechlichen Namen als Potenzmittel zwar neu gewesen sein. Aber die Richter schließen aus den bereits vor dem Anmeldungsstichtag des Viagra-Patentes öffentlich zugänglichen Informationen: Eine erfinderische Tätigkeit liegt nicht vor. Der nach der Patentrechtsprechung existierende Durchschnittsfachmann hätte anhand der Datenlage ohne weiteres auf die Wirkung von Viagra zur Behandlung von Impotenz kommen können. Unerwartet und damit patentierfähig sei die Anwendung von Viagra als ein solches Mittel somit keinesfalls. Darauf pocht jedenfalls der Kläger, ein Joint Venture zwischen dem Pharmariesen Eli Lilly und dem nach konkurrierenden Potenzmitteln forschenden Biotech-Unternehmen Icos Corp.

Die Unternehmensleitung von Pfizer zeigte sich enttäuscht über das Urteil: Weniger jedoch der Aktienkurs. Das richterliche Urteil hatte nur vergleichsweise geringen Einfluß auf den insgesamt für einen Pharmagiganten bereits nicht schlecht gelaufenen Aktienkurs: über 600 % seit 1993. Zuletzt, seit Sommer dieses Jahres, tendierte der Kurs ohnehin seitwärts. Von einem drastischen Kurseinbruch aufgrund des Urteils war nichts zu spüren.

Die Präsenz im Markt und damit den Erfolg des Potenz-Wundermittels dürfte der Patentstreit kurzfristig kaum benachteiligen, zumal ein weiteres englisches Patent von Pfizer, das die Basiserfindung beschreibt und beansprucht, von dem jetzigen Urteil unberührt bleibt. Wettbewerber müßten außerdem zunächst einmal ihre eigenen Entwicklungen abschließen und den Markteintritt mit Konkurrenzmedikamenten bewältigen. Ganz abgesehen davon, daß keiner weiß, ob das nächste Potenzmittel auch besser ist als Viagra Kaufen. Allenfalls einige Hersteller von Nachahmerpräparaten könnte die Gerichtsentscheidung ein wenig schneller als gedacht auf den Plan rufen; allerdings nur im Vereinigten Königreich.

Grundsätzlich kann der Richterspruch einen Pharma-Giganten nicht erschüttern, werden sich die Verantwortlichen gedacht haben. Business as usual. So jedenfalls die Quintessenz, die aus der Beurteilung der Sachlage und der Interpretation der Stellungnahme von Pfizer zu ziehen ist. Es muß schon viel geschehen, um den Bestand eines Pharmaunternehmen mit Milliardenumsätzen zu gefährden. Viagra ist ein Umsatzrenner, aber lange nicht das einzige Medikament von Pfizer. Ganz anders könnte sich jedoch ein solcher Fall in der jungen Biotechnologie-Branche auswirken. Der Investor stelle sich vor, es fließen Millionen Euro in die Forschung und am Ende bekommt der Wettbewerber recht: Patent ungültig. Für ein noch junges Biotech-Unternehmen mit nur einem marktfähigen Produkt wäre dies sicher der denkbar schlechteste Fall, der eintreten kann. Nicht zuletzt auch für den Biotech-Investor.

Insofern hat der Fall Pfizer auch sein Gutes, um realitätsnah eine weitere Facette der Geschäftstätigkeit von Life Science-Unternehmen zu interpretieren. Ein „Für“ nur für die Anlage in risikoärmere Aktien der Pharmagiganten daraus abzuleiten, wäre allerdings sicher falsch. Genauso wie der Schluß, darin nur ein „Wider“ gegen die risikoreicheren Aktien der jungen Biotech-Unternehmen zu sehen. Im Fall Pfizer ein Plädoyer für die richtige Einschätzung der Risiken einer Anlage in einen Wirkstoffentwickler zu sehen, bei allen Chancen auch an grandiosen Umsätzen durch Medikament-Verkaufsschlager teilzuhaben, ist die bessere Schlußfolgerung. Biotech-Aktien von Grund auf zu meiden, hieße sicher auf eine dauerhafte überdurchschnittliche Performance der Investments zu verzichten. Und schließlich höhlt ein steter Tropfen der Hiobsbotschaften auch den scheinbar sicheren Stein: Zu viele Meldungen à la Pfizer könnten sich schlußendlich auch ein die sichere Geldanlage versprechendes großes Pharma-Unternehmen auf Dauer nicht leisten.

Die GoingPublic-Kolumne erscheint börsentäglich in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.

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