Der Duden umschreibt die Bezeichnung „Symbiose“ mit dem „Zusammenleben von Lebewesen verschiedener Art zu gegenseitigem Nutzen“, und es scheint, als sei das, was dort umschrieben wird, eine durchaus sinnvolle und legitime Sache. Das gilt in der Tierwelt, aber wird das ganze in die nicht minder gefährliche Geschäftswelt übertragen, dann ist eine Symbiose so etwas wie eine „Zweck-Ehe“. Zwei Unternehmen arbeiten zusammen, helfen sich gegenseitig und können auf diese Weise beide von der Gemeinschaft profitieren. Haben wir es also auch hier mit einer sinnvollen und legitimen Sache – einer gern gesehenen „Win-Win-Situation“ zu tun?

Prinzipiell natürlich ja, denn sonst wären sämtliche Handelsabkommen, Tauschgeschäfte, usw. verboten bzw. nicht existent. Problematischer wird die Antwort allerdings, wenn die „Partnerschaft“ der beiden Unternehmen negative Auswirkungen auf Dritte hat. Dann kann zwar die grundsätzliche Sinnhaftigkeit weiterhin Bestand haben, die Legitimität – und vor allem die Legalität – jedoch kann schnell abhanden kommen.

So geschehen im neuesten Fall des New Yorker Staatsanwaltes und obersten Anlegerschützers der USA, Eliot Spitzer. Nachdem er sich die Investmentbanken erfolgreich vorgeknöpft hat, ist nun eine neue Gruppe der Financial Community dran. Im Visier stehen nach ersten Meldungen nun einige Vertreter der Fondsbranche.

Ganz der Symbiose verschrieben, haben sich klassische Fondsverwalter und Hedge Fund-Manager gegenseitig helfend unter die Arme gegriffen. Die Fondsverwalter gestatteten den Hedge Fund-Managern einen exklusiven Handel ihrer Fondsanteile nach Börsenschluß zum offiziellen Schlußkurs, durch den die Hedge Funds Differenzen zwischen Börsenkurs und innerem Wert der Fonds-Anteile quasi risikolos in Profite umsetzen konnten. Die Hedge Fund-Manager legten als kleinen Dank hohe Beträge in den klassischen Fonds der Banken an, womit diese von erhöhten Verwaltungsgebühren profitierten.

Für beide Seiten ein schönes Geschäft, das Nachsehen hatten dagegen all jene, denen dieser Handel vorenthalten blieb – also vor allem den Privatanlegern. Das Ausmaß der Machenschaften ist noch unklar. Erst ein Hedge Fund hat sich bislang zur Zahlung einer Wiedergutmachung bekannt. Und mit Blick auf alle bisherigen Wall Street-Skandale und -Skandälchen beschleicht einen der Verdacht, daß vollständig legale Geschäfte an der Wall Street nicht wirklich profitabel gewesen sein können.

Die GoingPublic Kolumne erscheint zweimal wöchentlich in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.

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