Bildnachweis: ©André Müller – stock.adobe.com, Deutsches Aktieninstitut, DAI.

Ein zentrales Thema im Bundestagswahlkampf 2021 ist der Klimaschutz. Waldbrände in der Türkei und in Kalifornien, Tornados in Tschechien und Ostfriesland, aber vor allem die Flutkatastrophe an Ahr und Erft haben uns vor Augen geführt, dass gehandelt werden muss. Auch wenn aktuell vor allem der Klimaschutz im Fokus der Debatte steht, müssen wir uns in Deutschland, Europa und weltweit insgesamt nachhaltiger aufstellen. Diese Herausforderung werden die Staatengemeinschaft, Nationalstaaten und die Wirtschaft nur erfolgreich meistern können, wenn sie gemeinsam handeln.

Mehr Marktwirtschaft und Wettbewerb wagen

Nachhaltigkeitsinitiativen müssen deshalb international, mindestens aber europäisch, aufgesetzt und abgestimmt werden. Deutschland muss sich in diese multinationalen Prozesse aktiv einbringen. Es ist notwendig, dass sich die nächste Bundesregierung für klar verständliche, technologieoffene Vorgaben und marktwirtschaftliche Anreize stark macht. Nur so können wir die vor uns liegenden ökologisch-ökonomischen Herausforderungen lösen. Nicht mittels bürokratischem Klein-Klein oder ausufernder Verbote sondern über einen angemessen regulatorischen Rahmen und den Wettbewerb der besten Ideen werden wir passende Lösungen beim Thema Klimaschutz und den anderen Umweltthemen finden.

Praxisgerechtere Lösungen für mehr Klimaschutz

Bei europäischen Initiativen wie der EU-Taxonomie oder der gerade in Überarbeitung befindliche neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung muss nachgearbeitet werden. Beide Initiativen führen zu erheblichen zusätzlichen Berichtspflichten für die Unternehmen. Dabei zeichnen sich die Taxonomie und die sie konkretisierenden delegierten Rechtsakte durch eine hohe Komplexität aus. Diese würde durch die derzeit diskutierte Erweiterung der Taxonomie weiter verschärft. Werden die Regeln nicht vereinfacht und praxisgerecht ausgestaltet, werden sie weder für das Klima noch die weiteren Umweltziele einen entscheidenden Beitrag leisten können. Es ist deshalb wichtig, dass sich Deutschland dafür einsetzt, dass bestehende Regeln anwendergerecht ausgestaltet und erprobt werden, bevor die Taxonomie weiter ausgebaut wird. Neue europäische Berichtspflichten für Unternehmen müssen mit genügendem Zeitbudget erarbeitet werden, um zu tragfähigen Lösungen zu kommen. Auch muss bei ihrer Einführung den Unternehmen ausreichend Zeit für eine sinnvolle Umsetzung zur Verfügung gestellt werden. Vor darüberhinausgehenden nationalen Vorgaben kann nur gewarnt werden. Sie gefährden gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen und damit Arbeitsplätze in Deutschland.

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Für einheitliche internationale Berichtspflichten einsetzen

Mit Blick auf die in der europäischen Corporate Sustainable Reporting Directive vorgeschlagenen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte Deutschland für einheitliche internationale Berichtspflichten eintreten. Diese müssen auf international anerkannten Standards und Rahmenwerken fußen, wie beispielsweise dem der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), der Global Reporting Initiative oder der neuen Value Reporting Foundation. Auch das in Gründung befindliche International Sustainability Standard Boards (ISSB) bietet die Chance, einen internationalen Gleichklang von Standards zu erzielen. Das ist für global agierende deutsche Unternehmen wie Investoren gleichermaßen wichtig. Sollte es zu einem Nebeneinander eines europäischen und internationalen Berichtsstandards kommen, würde die Einhaltung beider Berichtsformate zu einem erheblichen Mehraufwand bei diesen Unternehmen führen.

Nutzen nationaler Regulierung hinterfragen

Grundsätzlich gilt bei regulatorischen Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit, dass das Verhältnis von Nutzen und Aufwand stärker in den Blick genommen werden muss. Gibt es bereits europäische Initiativen oder sind diese bereits angekündigt, sollte von nationalen Gesetzesinitiativen Abstand genommen werden. Denn sie drohen, zu einem signifikanten zusätzlichen Aufwand, im Zweifel zu sich widersprechenden Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene, erheblicher Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu führen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das im Juni verabschiedet wurde, obwohl auf europäischer Ebene ein entsprechendes Gesetz bereits in Arbeit ist.

Fazit

Die zukünftige Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass Nachhaltigkeitsregeln zielführend, praxisorientiert und möglichst international einheitlich sind. Insbesondere die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss schlank gehalten werden und Aufwand und Nutzen ins richtige Verhältnis gestellt werden. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung für das Gelingen des Transformationsprozesses zu einer klimaneutralen Wirtschaft.

Zu den Autoren:

Dr. Uta-Bettina von Altenbockum leitet seit 2012 die Kommunikation des Deutschen Aktieninstituts. Darüber hinaus arbeitet die studierte Juristin im Nachhaltigkeitsteam mit, das die Themen Sustainable Finance, Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Taxonomie eng begleitet.

Jan BremerJan Bremer leitet seit Februar 2020 den Fachbereich Recht des Deutschen Aktieninstituts. Zuvor war er zehn Jahre Leiter des EU-Verbindungsbüros in Brüssel. Neben der Begleitung deutscher und europäischer Legislativvorhaben, unter anderem in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Corporate Governance und Kapitalmarktrecht, befasst er sich vor allem mit dem Thema Nachhaltigkeit und Fragen der Unternehmens-Compliance.

Autor/Autorin

Dr. Uta-Bettina von Altenbockum

Dr. Uta-Bettina von Altenbockum ist Leiterin Kommunikation des Deutschen Aktieninstituts e.V. (DAI) in Frankfurt/Main.

Jan Bremer

Jan Bremer ist Leiter des EU-Verbindungsbüros in Brüssel beim Deutschen Aktieninstitut.