eine Insiderinformation ist. Der Emittent hat aber in diesen Fällen keinen Einfluss auf den Prozess und – soweit er nicht in die Transaktion eingebunden ist – auch in der Regel keine Kenntnis von der Verkaufsabsicht seines Aktionärs. Inso- fern stellen sich hier weniger Fragen zu Veröffentlichungspflichten des Emitten- ten, sondern zu der Einhaltung kapital- marktrechtlicher Verhaltenspflichten für den Verkäufer und Erwerbsinteressenten. Denn bereits der geplante Verkauf kann eine Insiderinformation darstellen. Zudem ist es möglich, dass während des Ver- kaufsprozesses Insiderinformationen wei- tergegeben werden bzw. im Rahmen der Due Diligence identifiziert werden. Für beide Fälle müssen der Verkäufer und die Erwerbsinteressenten vorbereitet sein. Insbesondere unterliegt der Verkäufer – falls eine Insiderinformation vorliegt – grundsätzlich einem Weitergabeverbot dieser Information nach Art. 10 MAR. Zudem ist zu prüfen, ob die Transaktion selbst gegebenenfalls ein Insidergeschäft nach Art. 8 MAR darstellt. m o c . e b o d a . k c o t s – t u n a h c t i r k © : o t o F Investoren Häufig wird im Zeitpunkt der Anspra- che von im Vorfeld einer Transaktion noch keine Insiderinforma- tion vorliegen. Denn Ziel der Ansprache ist es gerade, ein generelles Interesse zu testen. Somit steht zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht fest, ob überhaupt ausrei- chend Interesse für die Durchführung der Transaktion besteht und diese mithin noch nicht ausreichend konkret ist. Insofern stellt sich die Frage, inwieweit die Marktsondierungsvorschriften des Art. 11 MAR im Rahmen „klassischer“ M&A-Prozesse in Bezug auf eine börsen- notierte Zielgesellschaft zwingend zu beachten sind. Anders als bei einer Umplatzierung oder einem Block Trade an Being Public Investoren über den Kapitalmarkt werden möglicherweise gezielt potenzielle Käufer für ein Aktienpaket angesprochen und Informationen über die Zielgesellschaft zum Zwecke der Due Diligence zur Verfü- gung gestellt. Auf diesen Prozess sind die Vorschriften der Marktsondierung er- sichtlich nicht zugeschnitten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den strengen Vorgaben der MAR nicht zu folgen und den „sicheren Hafen“ des Art. 11 MAR zu verlassen, auch wenn die Transaktion selbst eine Insiderinformation darstellen würde. Denn eine Offenlegung von Insider- informationen außerhalb des Art. 11 MAR ist nicht per se unzulässig, sofern die Vorgaben für eine zulässige Offenlegung von Insiderinformationen (vgl. Art. 10 MAR) beachtet werden. Hierfür muss die Offenlegung stets „unerlässlich“ sein. Angesichts der erheblichen Sanktionie- rung von Verstößen gegen Insider- vorschriften sollte daher stets darauf geachtet werden, wann welchem Interes- senten Insiderinformationen weitergege- ben werden. Impressum 21. Jahrgang 2018, April, Special Kapitalmarktrecht 2018 Verlag: GoingPublic Media AG Hofmannstr. 7a, 81379 München Tel.: 089-2000 339-0, Fax: -39 E-Mail: info@goingpublic.de Internet: www.goingpublic.de Redaktion: Falko Bozicevic (Chefred.), Svenja Liebig, Michael Fuchs Bildredaktion: Andreas Potthoff Bilder: Adobe Stock, Fotolia Titelbild: © sdecoret - stock.adobe.com Mitarbeit an dieser Ausgabe: Dr. Christian Becker, Markus Becker, Prof. Dr. Wolfgang Blättchen, Dr. Marc Feiler, Ralf Frank, Moritz Gerstmayr, Christina Gündel , Dr. Matthias Gündel, Dr. Thorsten Kuthe, Maximilian Lück, Dr. Lars-Gerrit Lüßmann, Dr. Ian M. Maywald, Philipp Melzer, Gudrun Moll, Dr. Eva Nase, Uwe Nespethal, Philipp Opitz, Matthias von Oppen, Bernhard Orlik, Dr. Lutz Pospiech, Ulrich Reers, Peter Scherer, Dr. Anette Schunder Hartung, Dr. Michael Sigl, Dr. Jens Steger, Madeleine Zipperle Interviewpartner: Dr. Stephan Hutter, Dr. Torsten Schaper, Ingo Wegerich Lektorat: Magdalena Aderhold, Visavis Media, Bayreuth, Benjamin Eder Gesamtgestaltung: Andreas Potthoff Redaktionsanschrift: s. Verlag, E-Mail: redaktion@goingpublic.de Leiter Kapitalmarktmedien und Ansprechpartner Anzeigen: Peter List, Tel.: 069-71033719 E-Mail: list@goingpublic.de Gültig ist Preis liste Nr. 10 vom 1. November 2006 Erscheinungstermine 2018: 17.2. (Februar/März 2018), 31.3. (April 2018), 28.4. (Special „Kapitalmarktrecht“), 17.5. (Special „M&A Insurance“), 26.5. (Juni 2018), 28.7. (August 2018), 25.8. (Special „Geschäfts- berichte & Trends“), 26.9. (Special „Kapital- markt Schweiz“), 17.10. (Special „Mitarbeiter- beteiligung“), 27.10. (Special „Kapitalmarkt Österreich“), 15.12. (Dezember 2018) Preise: Einzelpreis 12,50 EUR, Life Sciences-Serie: 12,50 EUR, Sonderbeilagen 9,80 EUR, Jahresabon nement 148 EUR, Jahresabonnement Aus land 160 EUR. Alle Preise incl. Versandkosten und 7% MwSt. Abonnementverwaltung: GoingPublic Media AG GoingPublic Abo-Verwaltung Hofmannstr. 7a, 81379 München Tel.: 089-2000339-0, Fax: -39 E-Mail: abo@goingpublic.de Druck: viaprinto.de Haftung und Hinweise: Artikeln, Empfehlun- gen und Tabel len liegen Quellen zu grunde, welche die Redak tion für verlässlich hält. Eine Garantie für die Rich tigkeit kann allerdings nicht übernommen werden. Bei unaufgefor- dert eingesandten Beiträgen be hält sich die Redak tion Kür zun gen oder Nichtab druck vor. 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