Ein frühzeitiger Hinweis auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften aus dem Kreis der Mitarbeiter oder von Kunden und Geschäftspartnern hätte in der Automobilbranche wohl so manchen schlagzeilenträchtigen Skandal verhindert. Immer mehr Automobilhersteller und -zulieferer etablieren deshalb eine Whistleblowing-Lösung als Frühwarnsystem, um sich vor massiven Imageschäden und teilweise existenzgefährdenden Strafzahlungen zu schützen. Von Moritz Homann

Die Abgas-Affäre, Korruptionsvorwürfe und auch der Verdacht auf illegale Preisabsprachen haben Spuren hinterlassen und die Automobilbranche sensibilisiert, denn es geht um den guten Ruf des Qualitätssiegels „Made in Germany“.

Vielfach haben in der Vergangenheit die Frühwarnsysteme der Unternehmen versagt – oder sie waren teilweise gar nicht installiert. Umso wichtiger ist es jetzt für die Branche, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den eigenen Mitarbeitern, aber auch den externen Stakeholdern die Gewissheit zu geben, dass Compliance im Unternehmen einen hohen Stellenwert hat. Denn nicht nur die Vertragshändler verlangen eine Garantie, dass sie Fahrzeuge verkaufen, die alle gesetzlichen Normen erfüllen. Auch die zahlreichen Glieder in der langen Zuliefererkette wollen mit ihren Produkten nicht im Zusammenhang mit Gesetzesverstößen oder sogar Skandalen stehen. Investoren reagieren ohnehin sehr empfindlich auf negative Schlagzeilen.

Frankreich ist bereits einen Schritt weiter

In Frankreich wurden von der Regierung daher bereits Nägel mit Köpfen gemacht: Seit Ende 2016 ist ein Antikorruptionsgesetz (Sapin II) in Kraft, das umfangreiche Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung einfordert. So müssen Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern unter anderem ein internes Hinweisgebersystem für Meldungen von Verstößen gegen Gesetze oder den unternehmensinternen Verhaltenskodex implementieren.

So weit ist man hierzulande noch nicht, dennoch etablieren sich geschützte Hinweisgeberportale auch im deutschsprachigen Raum immer mehr als Best Practice, um Risiken frühzeitig zu erkennen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex, der für die Emittenten am regulierten Markt verpflichtend zu beachten ist, fordert in seiner neuesten Fassung die Vorstände auf, „für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen“ und auf deren Beachtung hinzuwirken: „Er (der Vorstand; Anm. d. Red.) soll für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete, Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben, auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.“

Systeme müssen auch wirksam sein

Es reicht also nicht, nur ein System einzurichten – es muss auch vom Management sichergestellt werden, dass es wirksam ist. Doch was bedeutet das? Wenn ein geschütztes Hinweisgebersystem alle gesetzlichen Vorschriften und internationalen Compliance-Standards erfüllt, dann ermöglicht es, dass Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner Verstöße sicher und unbürokratisch melden können.

Das lässt sich sehr einfach digital abbilden. Ein ganz wichtiger Punkt dabei: Die Hinweisgeber können anonym bleiben. Es sinkt damit die Hemmschwelle, Vorfälle zu melden. Denn leider ist es häufig immer noch so, dass Mitarbeiter, die auf Verstöße hinweisen, intern als Nestbeschmutzer abgestempelt werden.