Ein Börsengang, der entweder in seiner klassischen Form als öffentliches Angebot (z.B. Delivery Hero) oder als Privatplatzierung im „Safe-Modus“, wie bei Jost oder Schaeffler, vollzogen wird, verfolgt grundsätzlich als Ziel, neue Investoren für eine Kapitalerhöhung oder Umplatzierung zu gewinnen. Auch nach dem IPO können weitere Finanzierungsmaßnahmen getroffen werden. Von Prof. Dr. Wolfgang Blättchen

In der Regel umfasst das Angebot ein Volumen, das der Gesellschaft genügend Mittel für ihr weiteres Wachstum der nächsten Jahre zur Verfügung stellt oder für die Altgesellschafter einen ausreichenden ersten Ausstieg ermöglicht. Die emissionsbegleitenden Banken schreiben daher den Emittenten und den wesentlichen Hauptaktionären sogenannte „Lock-up-Fristen“ vor, in denen weder Kapitalerhöhungs- noch Umplatzierungsmaßnahmen für einen bestimmten Mindestzeitraum zulässig sind. Rückblickend betragen die durchschnittlichen Haltefristen für die ab dem Jahr 2010 erfolgten IPOs für die Emittenten rund sieben Monate und für die Altgesellschafter rund 13 Monate, wobei Ausnahmen mit Zustimmung der Banken (sogenannte „Soft-Lock-up-Vereinbarungen“) möglich sind.[1] Und was passiert nach der vertraglichen Haltefrist? Werden danach sofort weitere Kapitalmaßnahmen in die Wege geleitet?

Sekundärmarktransaktionen, oder auch „Follow-ons“ genannt, die eine Kapitalerhöhung oder die Emission von Wandelschuldverschreibungen seitens der Emittentin beinhalten, finden tatsächlich erst nach einer deutlich längeren Schonfrist statt. Wie aus der Abbildung entnommen werden kann, gibt es Perioden mit längeren und kürzeren Stillhaltefristen. Diese Haltefristen sind auch gute Stimmungsbarometer für den Aktienmarkt: je kürzer, desto besser. Emittenten, die eine Börseneinführung im Jahr 2015 vollzogen haben, ließen durchschnittlich 390 Tage verstreichen, bis die nächste Kapitalerhöhung erfolgte. Emittenten, die ein Jahr zuvor erstmalig das Parkett betraten, konnten bereits nach nur 200 Tagen eine „Follow-on-Transaktion“ absolvieren. Dabei ist zu erwähnen, dass mehr als jeder zweite Neuzugang der beiden Jahre (2014: 67% bzw. 2015: 50%) eine Kapitalmaßnahme durchführte. Diese Schamfrist hat sich für die Erstemittenten in den letzten 13 Jahren deutlich reduziert. Im Zeitraum 2004–2008, also vor Ausbruch der Finanzkrise, betrug die durchschnittliche Stillhaltefrist noch 1.200 Tage. Dabei nutzten rd. 57% aller Neuzugänge dieser Jahrgänge den Kapitalmarkt für eine Follow-on Transaktion. In der Folgeperiode 2010–2015 hat sich die Stillhaltefrist auf rd. 450 Tage nahezu gedrittelt.[2] Dieser Wert liegt sogar unter den beobachten Fristen für US-Börsengänge, die im Schnitt 500 Tage betragen.[3] Auch blieb die Quote der „aktiven“ Erstemittenten dieser Jahrgänge mit 53% stabil.

Investoren sind demnach bereit, auch in kürzer werdenden Zeitabständen zum IPO weitere Kapitalmaßnahmen zu akzeptieren. Diese Akzeptanz wurde bisher von jedem zweiten Emittenten genutzt. Aus diesen Maßnahmen kann man die Wachstumsdynamik der meisten Erstemittenten abschätzen. Wenn Emittenten den Kapitalmarkt mehrfach nutzen, um das weitere Wachstum zu finanzieren oder um ihre Aktionärsbasis zu verbreitern, dann ist dies ein positives Zeichen für einen funktionierenden Kapitalmarkt und stärkt das Interesse für Neuemissionen.

 

Grafik liegt auch nochmal separat vor

[1] Quelle: BF-A Datenbank

[2] Quelle: BF-A Datenbank, Thomson Reuters

[3] Vgl. Börsen Zeitung Ausgabe 129 vom 08.07.2017; S. 6 mit Verweis auf Dealogic

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