Skandalös kann man da nur sagen. Unglaublich. Stellen Sie sich vor, Sie wollen ausgewählten Kunden ein ganz besonderes Erlebnis bieten, und laden sie deswegen zum Finalspiel Bayern München gegen Valencia ins Mailänder Stadion ein. Um das Ganze abzurunden, wollen Sie ihren Gästen eine Bewirtung der Extraklasse zukommen lassen, und dann das. Zur Begrüßung kein Kaffe, geschweige denn Kekse oder Zeitungen. Die Vorspeisen sind entweder nicht vorhanden oder kalt. Auf den Tischen fehlen die Zigarren und die Blumengestecke, und als ob das noch nicht genug wäre, wird Ihnen schließlich noch billiger Wein und warmes Bier serviert.

Unglaublich, nicht? So etwas muß man sich nicht bieten lassen! Das dachte sich auch die UBS und ist nun vor Gericht gezogen. Sie hatte Mitte 2001 gleich 28 Banker und 71 Kunden zu besagtem Fußballspiel geschickt, mit der Hoffnung auf „luxuriöse Bewirtung“. Kosten pro Kopf: 899 GBP. Ein Bombengeschäft dachte sich Event-Manager Sports Mondial und versuchte die Rendite mit preisgünstigen Alkoholika und reduziertem Ambiente noch etwas zu erhöhen. Aber nicht mit der UBS. Die zog jetzt vor Gericht und verlangt die Rückzahlung von 135.000 Euro zuzüglich einer wohl nicht unerheblichen Summe Schadenersatzes, weil das Ereignis ein Reinfall gewesen sei und daher die Chancen auf Aufträge von den geladenen Klienten beeinträchtigt worden wären. Wir plädieren auf Schmerzensgeld: Fußball mit warmem Bier – das ist auch in Italien keinem zumutbar.

Nicht zumutbar, aber am Ende doch nur halb so schlimm ist auch das, was den Aktionären der Inline Motivations AG widerfahren ist. Die Anteilseigner von Motivations-Kasper Jürgen Höller dürfen darauf hoffen, zumindest einen Teil der 2,3 Mio. Euro wiederzusehen, die sie in Höller’s mittlerweile insolvente Inline AG investiert hatten. Grund dafür ist der findige Bayreuther Anwalt Jörg Böck, der vor dem Landgericht Schweinfurt auf Basis des Umwandlungsgesetzes argumentiert hat. Höller habe seinen 94 %-Anteil an der Inline AG in die Höller Vermögensverwaltung eingebracht, um damit seine Haftungsrisiken zu reduzieren. Jetzt können sich Aktionärsklagen auf Haftungsminimierung durch Umwandlung berufen, heißt es. Das Gute daran: Haften muß jetzt Höller, und zwar mit seinem Privatvermögen, das wohl einiges mehr zu bieten haben dürfte, als seine insolventen Luftschlösser. Erst kürzlich soll die Staatsanwaltschaft Schweizer Konten Höllers beschlagnahmt haben, auf denen sich noch signifikante Summen befänden. Wohl auf denn, ihr geprellten Anleger: Fristgerecht geklagt, ist halb gewonnen!

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